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Philipp Bruck
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Frage von Bernd B. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass unsere Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Prüfung eines AfD-Verbots unterstützt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Ergänzend sei angemerkt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt sieht. Zudem haben 220.000 verifizierte Personen auf der Plattform innn.it für eine Prüfung eines AfD-Verbots gestimmt.

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Aus meiner Sicht ist die AfD antidemokratisch und eine massive Belastung und Gefahr für unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung. Wichtig ist: Rechte Einstellungen verschwinden nicht durch ein Verbot einer Partei. Deswegen steht deren Bekämpfung im Vordergrund, demokratisch, in den Parlamenten und in der politischen Arbeit. Wir Grüne arbeiten täglich daran, den Menschen im Land Orientierung zu geben, den gesellschaftlichen Zusammenhang zu stärken sowie Hass, Hetze und Fake-News etwas entgegen zu setzen.

Grundsätzlich sieht unsere Verfassungsordnung aber ein Parteienverbot vor, und das finde ich richtig. Gleichzeitig zeigt die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD, dass dieses scharfe Schwert nur unter strengsten Voraussetzungen eingesetzt werden darf. Schließlich handelt es sich bei einem Parteienverbot um einen Eingriff in den Kernbereich unserer Verfassungsordnung, die Parteien als zentrale Akteure vorsieht.

Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren ist eine umfassende und mit größter Sorgfalt betriebene Prüfung. Zentral dabei ist die Vorarbeit und Bewertung durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder. Momentan wird die AfD durch die zuständigen Verfassungsschutzämter „lediglich“ als Verdachtsfall eingestuft. Die zuständigen Verfassungsschutzämter sind derzeit im laufenden Prüfungsverfahren, eine Neubewertung der AfD steht noch aus. Erst auf der Grundlage einer geänderten Bewertung durch die Verfassungsschutzämter können die antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) die politische Entscheidung treffen, ein gegen die AfD gerichtetes Parteienverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

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