Dr. Philip Zeschmann, MdL
Philip Zeschmann
AfD
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Frage von André R. •

Frage an Philip Zeschmann von André R. bezüglich Wirtschaft

Guten Abend,

mich beschäftigt die Frage der öffentlichen Ausschreibung:
Oftmals ist es heutzutage so, dass die Vergabe nach Ausschreibung an den billigsten erfolgt (meist verpflichtend)
Dieser jedoch entweder minderwertige Arbeit abliefert, mit vielen Nachträgen arbeitet oder Pleite geht.
Daraus folgend entstehen dem Land und Gemeinden hohe Nachträge.
Warum wird nicht wie in Frankreich verfahren?
Das billigste und das teuerste Angebot fliegen aus dem Verfahren und die mitteleren Angebote liefern sich ein fairen Wettbewerb.
Damit sind Lohndumping und meist überteuerte Nachträge von vornherein minimiert.
Die sachliche und fachliche Überprüfung von Angeboten scheint ja nicht unbedingt in den Behörden zu funktionieren, scheinbar zählt nur der Preis.

Wie stehen Sie zu den Ausreibungsverfahren der öffentlichen Hand?

Mit freundlichen Grüssen

André Rotte

Dr. Philip Zeschmann, MdL
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Rotte,

vielen Dank für ihre Anfrage.

grundsätzlich haben Sie sicher Recht, dass das öffentliche Ausschreibungswesen in Deutschland nicht optimal funktioniert und oftmals zu Nachforderungen und/oder Nachbesserungen führt, die oft auch im Streit und ggf. vor Gericht ausgetragen werden. Wahrscheinlich entstehen der öffentlichen Hand hierdurch letztendlich höhere Kosten und das ist sehr bedauerlich, da es sich um unser aller Steuergeld handelt.

Allerdings ist das Vergaberecht deutschlandweit und ab eine bestimmten Ausschreibungssumme sogar europaweit geregelt, so dass wir vor Ort leider keine Mögichkeit haben die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu verändern.

Aus meiner nunmehr fast sechsjährigen Erfahrung in der Gemeindevertretung und im Kreistag Oder-Spree kann ich ihnen dazu nur berichten, dass wir als Gemeindevertreter zu den entsprechenden Ausscheibungen nicht einmal den Ausschreibunstext vorgelegt bekommen. Wir erhalten lediglich eine tabellarische Übersicht der eingegangen Angebote mit Firmenname, Adresse und angebotenem Preis. Uns wird immer versichert, dass die Angebote geprüft worden seien und oftmals auch noch unter Zuhilfenahme eines das Bauvorhaben begleitenden Architekten abschließende Bietergespräche geführt worden seien. Nach den geltenen Regelungen müssen wir "das wirtschaftslichste Angebot" auswählen. Angeblich nicht unbedingt das Billigste. Wenn es allerdings an diesem Punkt zu Diskussionen kommt, wir sollten den Auftrag doch bspw. an ein Unternehmen aus dem Ort oder unserer Region vergeben, weil damit der Service vor Ort besser und schneller wäre oder die Anfahrtswege kürzer und damit kostengünstiger, maßregelt uns der Bürgermeister regelmäßig, dass wir uns für das billigste Angebot entscheiden müssten und gar keinen Handlungsspielraum hätten. Handelten wir anders müsste er unseren Beschluss beanstanden und aufheben.

Das ist leider die Praxis.

Ihre Anregung von der französischen Praxis zu lernen, finde ich persönlich interessant und erscheint auch sinnvoll. soweit es irgend welche Möglichkeiten geben sollte hier als Landesgesetzgeber (Landtag) Korrekturen vorzunehmen, würde ich das entsprechend ansprechen.

In der Hoffnung Ihnen mir dieser Antwort geholfen zu haben

Dr. Philip Zeschmann

P.S.: Für weitere Fragen erreichen Sie mich auch unter