Frage von Winfried S. • 22.09.2008
Portrait von Petra Wengert
Antwort von Petra Wengert
FREIE WÄHLER
• 23.09.2008

(...) Damit ist ja nicht ein Verbot von Industrie oder wirtschaftlicher Betätigung festgeschrieben. Wenn Umweltschutz Verfassungsrang hat, kommt damit lediglich zum Ausdruck, daß ein Vorhaben auch auf seine Spätfolgen überprüft werden muss und ggf. Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen. (...)

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