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Frage von Guido F. •

Frage an Petra Müller von Guido F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Müller,

seit dem 01.04. gelten nun höhere Bußgelder für bestimmte Verstöße durch Radfahrer. Wie ich gelesen habe, sollen Radfahrer nun aber auch mehr Rechte erhalten und besser geschützt werden.
Können Sie kurz erklären, welche bedeutenden, zusätzlichen Rechte Radfahrern nun zugesprochen wurden und worin genau der Gewinn an Schutz liegt?

Ich fahre jährlich ca. 5.000 km mit dem Rad, und weiß aus persönlicher Erfahrung, dass Verstöße, die zu Gefährdungen für Radfahrer führen, überhaupt nicht kontrolliert werden. Der weitaus größte Teil der Verkehrsteilnehmer ist den Rechten der Radfahrer gegenüber daher so wenig sensibilisiert, dass sich viele als Fußgänger sogar ständig selbst in Gefahr bringen.
So ist es in Köln tagsüber kaum möglich mehr als 1.000 m am Stück zu fahren, ohne dass ein Fußgänger achtlos vor einem den Radweg oder die Fahrbahn betritt. Nicht selten benutzen Fußgänger auch gleich den Radweg, während der angrenzende, meist um ein Vielfaches breitere Fußgängerweg völlig leer ist. Betätigt man dann die Klingel, wird man oft noch angepöbelt.

Welchen Sinn macht eine Änderung der StVO, wenn die Rechte der Radfahrer doch nicht durch Kontrollen durchgesetzt werden?

Da ich aus beruflichen Gründen in den vergangenen Jahren auch mehr als 100.000 km mit dem Auto in Köln unterwegs war, und man an einem Tag problemlos 20 stationäre sowie mobile Geschwindigkeitsmessungen passiert, aber höchstens einmal im Monat Zeuge wird, wie die Polizei eine Kontrolle mit anderem Schwerpunkt durchführt, weiß ich auch, dass die Kontrolltätigkeit allgemein sehr einseitig auf die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgerichtet ist.

Halten Sie diese Praxis für sinnvoll, wenn Sie bedenken, dass sowohl das Nichtbeachten der Vorfahrt als auch Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren und Ein- und Anfahren wesentlich häufiger Ursache von Unfällen mit Personenschaden sind? ( http://tinyurl.com/d2c7kbw )

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedewald,

für Ihre Anfrage zum Thema der erhöhten Bußgelder für Radfahrer vom 9. Mai 2013 auf der Internet-Plattform www.abgeordnetenwatch.de möchte ich Ihnen herzlich danken. Gerne gehe ich im Folgenden auf die von Ihnen genannten interessanten Fragen ausführlich ein.

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), welche seit dem 1. April 2013 gilt, soll vor allem die Rechtsunsicherheit in den straßenverkehrsrechtlichen Bereichen ausräumen sowie Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer neu ordnen. Insbesondere für Fahrradfahrerinnen und -fahrer gelten neue Bußgeldvorschriften, allerdings auch neue Bestimmungen welche die Teilnahme am Straßenverkehr sicherer machen.

So wird zunächst ein generelles Parkverbot für Schutzstreifen eingeräumt. Demnach soll nur das Befahren zum Erreichen von Parkflächen oder zum Ausweichen erlaubt sein. Schutzstreifen unterscheiden sich von Fahrradstreifen dadurch, dass sie grundsätzlich von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Des Weiteren schafft eine Neuregelung der sog. ´Fahrradstraßen´ Rechtssicherheit. Der unbestimmte Rechtsbegriff "mäßige Geschwindigkeit" wird durch ein Tempolimit von 30 km/h ersetzt. Auch die Beförderung von Fahrradanhängern wird in die StVO aufgenommen - bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen mitgenommen werden.

Die bisherige Schrittgeschwindigkeit bei getrennten und gemeinsamen Geh- und Radwegen für Radfahrer wird ebenfalls aufgehoben. Das ist ein deutliches Signal für Radfahrer in Städten und Ballungsgebieten, deren Vorankommen bisher stets an die Geschwindigkeit von Fußgänger gekoppelt war. Für den Radverkehr auf Gehwegen oder Fußgängerzonen verbleibt es indes bei der Schrittgeschwindigkeit.

Wie bereits von Ihnen angesprochen, werden Fahrradwege oft von Fußgängern betreten. Dies erhöht zum einen die Gefahr eines Unfalls, zum anderen ist es oft nicht möglich als Radfahrer ungestört dem Radweg zu folgen. Hier werden freigegebene linke Radwege nur mit Zusatzzeichen "Radverkehr frei" gekennzeichnet. Für die Ihnen angesprochenen Verkehrskontrollen, welche sich tatsächlich oft in bloßen Geschwindigkeitskontrollen erschöpfen, sind die Landesbehörden zuständig. Die Durchführung von Kontrollen durch die Polizei wird in Deutschland vom jeweiligen landeseigenen Polizeirecht geregelt. Der nationale Gesetzgeber kann hier lediglich die Bestimmungen der StVO neu ordnen. Generell gilt, dass die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für die Durchführung der Vorschriften zuständig sind - so beispielsweise das Straßenverkehrsamt Köln für die hiesigen Radwege samt Anordnung der Verkehrszeichen. Eine Einflussnahme hierauf verbietet sich aus Gründen der Gewaltenteilung. Jedoch appelliere ich auch an die zuständigen Behörden, dem Radverkehr deutlich mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Nach wie vor kommt es hier in Folge grober Unachtsamkeit und einer nicht ausreichenden Sicherung der Radverkehrswege zu Unfällen.

Sehr geehrter Herr F., für Ihr Interesse an meiner Arbeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie die interessanten fragen möchte ich Ihnen herzlich danken. Insbesondere hoffe ich Ihrem Anliegen entsprechend gerecht geworden zu sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre

Petra Müller MdB