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Petra Budke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe K. •

Sehr geehrte Frau Budke, wie stehen Sie dazu die Nebeneinkünfte der Abgeordneten auf die hohen Diäten gegenzurechnen? Was tun Sie um die Menschen im Nichttarifgebiet, die zum Teil jahrelange

Nullrunden haben, nicht noch weiter ins bransenburgische Abseits zu stellen?
MfG
U. K.

Petra Budke Portrait
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

ich setze mich für Transparenz bei den Einkünften der Abgeordneten ein.  Das ermöglicht auch den Wähler*innen, darüber zu entscheiden, wie sie Nebeneinkünfte bewerten. Wie Sie meiner Website entnehmen können, beziehe ich selbst keine Nebeneinkünfte.

Alle Abgeordneten in Brandenburg sind übrigens laut Abgeordnetengesetz verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte der Landtagspräsidentin anzuzeigen. Dazu gehören neben Angaben über ausgeübte Berufe, Tätigkeiten und sonstige Funktionen auch sämtliche Einkünfte, wie Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der Beratung, Erstattung von Gutachten, publizistischer und Vortragstätigkeit. Diese Einnahmen werden in Form von Einkommensstufen auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.

Aufgrund der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen haben wir als Abgeordnete für 2021 und 2022 auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet.

Arbeit muss gerecht bezahlt werden und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Leider arbeiten in Brandenburg immer noch viel zu viele Menschen im Niedriglohnsektor mit schlechten Löhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Auch das Lohngefälle zu den westlichen Bundesländern ist nach wie vor groß.

Mangelnde Tarifbindung ist in ganz Deutschland, aber besonders in Ostdeutschland ein Problem. Ich setze mich für faire Arbeitsbedingungen, Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung ein. In Zeiten von Corona zeigte sich besonders, dass das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit kleinen Einkommen zu niedrig ist.

Die öffentliche Hand hat aus meiner Sicht hier eine  Vorbildfunktion. Deshalb haben wir im letzten Jahr im Landtag einen Beschluss gefasst, dass Vergaben der öffentlichen Hand an einen Mindestlohn von 13 Euro und an ökologische Kriterien geknüpft sind.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Budke