Frage an Petra Brinkmann von Stefan D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Brinkmann
zunächst einmal die Kopie eines Briefes von mir an die Vertretung des Behindertenbeauftragten Hamburg
Frau Huster-Nowak von der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hatte nach meiner Aufforderung entsprechende Kliniken in Hamburg um Stellungnahme gebeten, zu meinen Vorwürfen bzgl. des Missstands, das nämlich auf keiner neurologischen!!! Station in Hamburger Kliniken auch nur ein rollstuhlgerechtes Bad im Patientenzimmer zu finden ist.
Die Stellungnahmen, die sie mir dann zusandte sind einfach falsch und grotesk, eine infame Lügerei.
Nun zu dem Brief, den Frau Schneider an Sie geschickt hatte, es geht um Diskriminierung von Schwerbehinderten.
Herr H. Martens hatte bereits auf den Brief kurz geantwortet, was aus meiner Sicht teilweise nicht klar ausgedrückt wurde
Stefan Daniel, Dipl. Psych., Bebelallee 23, 22299 Hamburg
E-mail: StefanDaniel@alice-dsl.de
Senatskoordinator Hamburg, 06.01.05
z.Hd. Frau Witkofski
Osterwegstr. 96
22083 Hamburg
Sehr geehrte Frau Witkofski
Wie gestern, 05. Januar, mit Ihnen besprochen, erhalten Sie nun die gewünschten Informationen.
Nachdem ich 2003 stationär im Marienkrankenhaus und 2004 im Albertinen-Krankenhaus auf der Neurologie lag und in beiden Häusern mit desaströsen, menschenverachtenden und katastrophalen Zuständen konfrontiert war, habe ich begonnen, andere Krankenhäuser Hamburgs bzw. deren neurologische Stationen auf dieselben Missstände hinsichtlich der nicht vorhandenen rollstuhlgerechten Nasszellen der Patientenzimmer zu recherchieren.
Das Ergebnis ist, um es kurz zu sagen, ein einziges Armutszeugnis, der jeweiligen Häuser.
Weder im Albertinen-Krankenhaus, noch im Marienkrankenhaus, noch im UKE, AK Wandsbek oder AK Barmbek oder AK Altona und auch nicht im Klinikum Nord gibt es rollstuhlgerechte Naßzellen in den Patientenzimmern.
Nachdem ich mit verschiedensten Qualitätsmanagements telefoniert und auf den oben beschriebenen Missstand hingewiesen habe, entschuldigte man sich vielmals und gab mir beispielsweise im Qualitätsmanagement UKE (Frau Holsten-Griffin) zu verstehen, dass zwar zwei neurologische Stationen in Pavillon-Bauten ausgelagert wurden, dort aber das gleiche Problem bestünde.
Hmm.
Und dass aber der Masterplan für den Neubau schon stünde, sagte mir Frau Holsten-Griffin (klasse, nicht wahr, ich meine es ist immerhin der Masterplan!!!, der nichtsdestotrotz kein Hilfsmittel in den Badezimmern darstellt – armseliges Tor zur Welt)
Ein armseliger Versuch, eine Entschuldigung zu präsentieren, wo doch nichts zu entschuldigen ist, sondern eine Selbstanklage vorgebracht werden müsste, zumal mir von der neurologischen Privatstation mitgeteilt wurde, dass man frühestens in 4 Jahren mit rollstuhlgerechten Bädern rechnen könne.
Qualitätsmanagement Klinikum Nord
Gespräch mit Frau Bese am 06.01.04:
…
„wir haben aber auf jeder Station ein rollstuhlgerechtes Bad auf dem Flur“ (aber die Toilette ist auf dem Zimmer für Rollstuhlfahrer nicht benutzbar, auch wenn diese im Bad auf dem Flur duschen)
Qualitätsmanagement Albertinen-Krankenhaus:
dort sagte man mir, dass es zwar alles neu gebaut wurde, aber man keine Umbaumaßnahmen mehr vornehmen könne (das ist die pure Ignoranz und Dummheit, weil sehr wohl Stütz- und Haltegriffe befestigt werden können)
es gibt ein Einzelzimmer auf der neurologischen Station im Albertinen KH, dessen Nasszelle behindertengerecht ausgestattet sein soll, was diese bei weitem nicht ist, denn a. konnte ich mich nicht hochstützen (um auf der Toilette zu sitzen) und b. war die Tür von außen nicht zu öffnen, wenn im Bad ein Rollstuhl steht und c. war die Dusche sehr gefährlich, da selbständig zu duschen fast unmöglich ist (aus Mangel an entsprechenden Stütz- bzw. Haltegriffen).
und, und, und
und eigenartig ist doch auch, dass der Senat mehr als eine viertel Milliarde Euro in den Bau eines neuen U-Bahn Tunnels stecken kann, jedoch kein Geld hat, um einen Aufzug am wichtigsten Knotenpunkt (Jungfernstieg) zu installieren
Ist nicht der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ein Menschenrecht, das in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist?
Das in Artikel 1 enthaltene Antidiskriminierungsgesetz und Abschnitt 1 enthält das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Und sollte nicht alles getan werden, damit Patienten ihre Selbständigkeit behalten, auch weil diese einen Teil eines würdevollen Lebens ausmacht?
Und was wird von dem, in dem von mir angesprochenen Fall getan? Weggesehen, weil diese angebliche Weltstadt lieber bei der Globalisierung Schritt halten möchte.
Warum, frage ich Sie, wird dieser Missstand in Hamburger Krankenhäusern geduldet?
Sind speziell für diesen Fall zutreffende EU-Richtlinien noch nicht bis Hamburg vorgedrungen?
Es ist schlichtweg ein Skandal, der in einem so hoch entwickelten Land wie Deutschland, niemals auftreten dürfte.
Meine weiteren Schritte werden sein, nachdem ich bereits die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit (Frau Huster-Nowack), die LAGH (Frau Dammann), das Sekretariat des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung informiert habe, dass ich eine Kopie dieses Schreibens senden werde an:
Den Behinderten Beauftragten der Bundesregierung
Das Hamburger Abendblatt
Den Regionalsender Hamburg 1
Die Sendung Panorama
Auch finde ich es richtig, gerade Behindertenverbände in den USA anzuschreiben, um solche Missstände, wie bei uns, aufzuzeigen, aber auch um zu zeigen, wie wenig Respekt man bei uns in Deutschland und speziell Hamburg Menschen mit Handicap entgegenbringt.
Wie war das mit der Würde des Menschen?
Wenn der Reichtum einer Stadt sich an deren Zuwendung für Menschen mit Behinderung messen ließe, wäre Hamburg arm, bettelarm.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Daniel