Frage an Petra Brinkmann von katja s. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Brinkmann,
vor ungefähr zwei Jahren zog ein Freund von mir nach Hamburg. Er ist seit Jahren chronisch krank (MS) und sitzt im Rollstuhl. Er fand eine einigermaßen rollstuhltaugliche Wohnung in Hamburg. Allerdings war sie nicht so rollstuhltauglich dass er es vermocht hätte aus eigener Kraft das Haus zu verlassen, oder auch nur seinen Balkon zu nutzen. Er bemühte sich dann bald darum eine Wohnung zu bekommen, die wirklich rollstuhlgerecht wäre, so dass er seinen Alltag auch weitgehend ohne fremde Hilfe gestalten könne. Auf seine Anfragen bekam er stets die Antwort, leider könne man ihm nicht weiter helfen, er gälte in Hamburg erst dann als schwerbehindert, wenn er schon mindestens fünf Jahre hier leben würde, und hätte somit auch kein Anrecht auf geeigneten Wohnraum. Meine Frage nun an Sie: kann das denn wahr sein? Kann man einem Rollstuhlfahrer gegenüber treten und ihm sagen, tut mir leid, leider sind sie für uns nicht schwerbehindert, Sie leben noch nicht lang genug hier, um diesen Status zu erlangen?
Widerspricht dass nicht nicht auch dem Grundsatz, dass man doch immerhin als wahr erachten kann, was man mit eigenen Augen sieht?
Auch vor dem Hintergrund des Grundgesetzes, in welchem die Freizügigkeit garantiert wird (GG11) oder sogar dem Artikel 1 GG ist doch so eine Haltung kaum rechtfertigbar.
Wie kann so etwas zu Stande kommen?
Sind Ihnen und Ihrem Ausschuss weitere Fälle dieser Art bekannt?
Ist die Gesetzeslage zu diesem Thema nicht unrealistisch und bedarf daher der Überarbeitung?
Wenn es denn wahr ist, denn ich finde es schwer zu glauben, auch wenn ich es mit eigenen Augen gesehen habe.
In Erwartung Ihrer Antwort,
Mit freundliche Grüßen
Katja Schneider
Sehr geehrte Frau Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage. Da sich Frau Brinkmann im Urlaub befindet, hat sie mich gebeten, Ihnen eine erste Rückmeldung zu geben. Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ist so nicht akzeptabel. Frau Brinkmann weist allerdings darauf hin, dass die Einstufung des Grades der Behinderung im Zweifelsfall von medizinischer Seite vorgenommen wird. Hier sind möglicherweise noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Frau Brinkmann würde nach ihrem Urlaub gerne Kontakt mit Ihnen aufnehmen und bittet Sie, ab dem 11. April über das Abgeordnetenbüro (Tel. 606 40 40) einen Gesprächstermin mit ihr zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Martens
(wiss. Mitarbeiter)