Peter Warnst
pro Deutschland
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Frage von Toralf G. •

Frage an Peter Warnst von Toralf G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Warnst,

nachdem ich Ihr Parteiprogramm durchgelesen habe muss ich sagen dass ich Sie bisher falsch eingeschätzt habe.

Ich konnte mich davon überzeugen dass im rechten Spektrum nicht nur die CDU als demokratische Partei vertreten ist.

Bemerkenswert finde ich dass Sie aktuelle Probleme direkt ansprechen und keine blinde Toleranz gelten lassen. Zudem sprechen Sie die Probleme nicht nur an sondern bieten auch sinnvolle Alternativen, Lösungskonzepte und Anreize im Bezug auf die aktuelle Politik.

Ich habe mich deshalb entschlossen Ihrer Partei meine Stimme zu geben.

Trotzdem einige Fragen:

1.Wie wollen Sie die Integration von Ausländern an eine "Leitkultur" binden?

2.Wie wollen Sie, unter Beachtung geltender Gesetze, eine Rückführung von integrationsunwilligen Ausländern möglich machen?

3.Wie stehen Sie konkret zum Sendungsbewustsein des Islam? Lässt sich dieser Ihrer Meinung nach jemals mit den demokratischen Werten der BRD, die Ihre Partei deutlich mitträgt, vereinbaren?

Ich hoffe dass Sie die Zeit finden mir diese Fragen zu beantworten!

Vielen Dank,

mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Toralf Grau

Antwort von
pro Deutschland

Sehr geehrter Herr Dr. Grau,

ich freue mich, daß Sie unser Programm überzeugt hat!

Zu Ihren Fragen:

Sicherlich ist es Ihnen aufgefallen, daß in vielen anderen Staaten in den Schulen die Nationalhymne gesungen wird, und die Landesfahne, bzw. ein Portrait des jeweiligen Staatspräsidenten in den Klassenräumen präsent ist.

Dies ist ein erster Schritt zur Schaffung eines positiven nationalen Selbstverständnisses, welches natürlich dann auch auf die ausländischen Kinder prägend wirken würde. Weiterhin ist die Bindung an die "Leitkultur" im Grunde eine Selbstverständlichkeit!

Wer hier leben will, muß sich anpassen, anders gelingt ein reibungsloses Miteinander nicht. Die Änderung des Grundgesetzes dahingehend, daß Deutsch als Landessprache festgeschrieben wird, würde auch hier einen entsprechenden Akzent setzen.

Daher - und damit komme ich auch gleich zum Punkt 2 Ihrer Frage - ist im Zweifelsfall §55 Aufenthaltsgesetz anzuwenden, wobei das Ermessen in meinen Augen sehr restrektiv gehalten werden muß, denn sonst ist das Aufenthaltsgesetz nur ein zahnloser Papiertiger!

Wer Integrationskurse verweigert, sich in Parallelgesellschaften zurückzieht, keinerlei Anstalten macht, sich und seine Angehörigen in geeigneter Weise in die bundesrepublikanische Gesellschaft einzugliedern, der muß - das ist meine feste Überzeugung - in sein Herkunftsland zurückkehren und dabei darf - von Härtefällen einmal abgesehen - auch die Länge des bisherigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik keine Rolle spielen.

Bezüglich Ihrer dritten Frage verweise ich auf eine jüngst veröffentlichte Umfrage, nach der allein 20% aller Muslime in Deutschland den Koran als nicht mit dem GG vereinbar betrachten Quelle: http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EAED412C695204BEAAD3DA876D8249902~ATpl~Ecommon~Scontent.html . Diese Zahl spricht schon für sich. Wenn Sie sich dann die Stellung der Frau im Koran ansehen, wenn Sie das Familien- und Eherecht im Koran unter die Lupe nehmen und außerdem die im Grundgesetz verbrieften Freiheitsrechte mit den Vorgaben des Koran vergleichen, dann können Sie nur - wie ich - zu dem Schluß kommen: Nein, der Islam ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!

Auch die Argumentation, daß die Bibel in Teilen nicht grundgesetzkompatibel sei, verfängt nicht, denn man muß sich auch immer die ausgestaltung und die aktuelle "Umsetzung" ansehen. Und hier zeigt sich - ein Blick in die Welt genügt - daß das Christentum im 21. Jahrhundert angekommen ist, der Islam jedoch - wenn ich es salopp ausdrücken darf - recht mittelalterlich daherkommt und auch von den Anhängern entsprechend interpretiert und gelebt wird! Verbunden mit dem ausgesprochenen Sendungsbewußtsein des Islam - hier reicht ein Blick nach Pankow-Heinersdorf, wo die Ahmadiyya Gemeinde mit nach eigenen Angaben 200 Mitgliedern in einem Bezirk, der definitiv nicht "multikulturell" angehaucht ist, eine Moschee für 1000 Menschen bauen will -, stellt diese Religion für unser westliches Wertesystem nicht nur eine Herausforderung, sondern eine Gefahr dar! Die Verbreitung des Islam unter den "Ungläubigen" ist eine der wichtigsten Aufgaben für jeden praktizierenden Moslem.
Aus diesem Grunde bin ich auch dafür, daß man sich einer Diskussion über eine evtl. Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich der Religionsfreiheit nicht verschließen darf.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Warnst