Peter Walter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ralf P. •

Frage an Peter Walter von Ralf P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Walter,

für Ihre rasche Antwort auf mein heutiges Schreiben möchte ich mich recht herzlich bedanken.

Ergänzend möchte ich ausführen, dass die Rechte des Kindes i m m e r auch sein Recht auf einen Vater einschließen. Das scheinen nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Politikerinnen und Politiker nur allzu häufig zu vergessen, wenn es um politische Zielsetzungen und ihre Umsetzung geht.

Angenommen, ihr 2 1/2-jähriges Kind wäre Ihnen innerhalb eines Jahres viermal bzw. 20 Wochen lang ohne die Möglichkeit auch nur eines telefonischen Kontaktes vorenthalten und zweimal sogar gegen ihren ausdrücklichen Willen für längere Zeit nach China verbracht worden, nachdem sie es bis zur Trennung von ihrer Frau betreut hatten (es soll ja auch Väter geben, die sich um ein Kind kümmern). - Wie würden Sie dazu stehen, wenn das Jugendamt trotzdem davon ausginge, dass beide Elternteile in gleicher Weise zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge befähigt sind und das Familiengericht sich dieser Meinung anschließt, indem es der Mutter nunmehr aus Gründen der K O N T I N U I T Ä T die alleinige elterliche Sorge überträgt, da eine Einigung der Eltern kaum noch möglich erscheint ?

Sie glauben, das gibt es nicht ? – Dann fragen Sie bitte beim Familiengericht Köln nach und sagen mir anschließend, wie Sie und Ihre Partei sich unter diesen Bedingungen eine Gleichstellung von Müttern und Vätern vorstellen !

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Pätzold

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Sie schrieben:

Es geht i m m e r um die REchte des Kindes. Das scheinen einige Beteiligte und auch RichterInnen nicht immer zu durchdenken. Dass es zu einigen Härten kommt, habe ich auch schon wahrgenommen, besonders bei Vätern. Hier muss der Gesetzgeber (wir Politiker!) höchst wachsam sein und auf die generelle Gleichstellung von Mutter und Vater achten, wenn keine gravierenden Gründe wie Gewalt oder andere Bedrohungen dagegen sprechen. Auf keinen Fall darf das Kind als Druckmittel benutzt werden.
Ihre Anfrage hat mich sehr nachdenklich gemacht. Ich habe in den letzten Wochen auch dazu gelernt, dass Vieles an den Menschen, die Politik machen, manchmal vorbei läuft, ohne wahrgenommen zu werden

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sie haben Recht, Herr Pätzold. Und der von Ihnen geschilderte Fall des staatlich legitimierten Kindesentzugs ist erschütternd. Eine Lösung habe ich auch nicht, könnte mir jedoch vorstellen, dass beide Sorgerechtsparteien verpflichtet werden, eine Gleichbehandlung von Mutter und Vater zu garantieren. Kontrolle? Ja, mit Melde- und Nachweispflicht ähnlich wie - entschuldigen Sie den Vergleich - wie bei einer Bewährungssituation.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Walter