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Peter-Uwe Becker
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Frage von Wolf M. •

Frage an Peter-Uwe Becker von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Becker,
Bei Umfragen sprechen sich stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die angeblich gegen ärztliches Standesrecht verstößt. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe anderer Personen in Anspruch zu nehmen, ist ein Recht der Selbstbestimmung jedes Menschen.

Werden Sie sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Merk,

die Frage ist politisch sehr umstritten.

Ich persönlich bin auf Ihrer Seite. Das Thema ist aber Bundesangelegenheit, d.h. fällt in die Kompetenz des Bundestages. Für Hamburg bleibt nur der Weg über eine Initiative im Bundesrat. Dafür werde ich mich im Falle einer Wahl in die Bürgerschaft einsetzen. Die Regularien hierfür müssten aber sehr genau sein.