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Peter Tomaschko
CSU
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Frage von Florian M. •

Sehr geehrter Herr Tomaschko, wann können wir in Bayern mit einem Bildungsurlaubsgesetz rechnen?

Einer Ihrer politischen Schwerpunkte ist die Bildung. Nun würde ich hoffen, dass nach mehreren Jahren der Blockade durch Ihre Partei auch in Bayern ein Bildungsurlaubsgesetz auf den Weg gebracht wird. Selbst das strukturähnliche Baden-Württemberg hat mittlerweile ein solches Gesetz verabschiedet, sodass nun Bayern zusammen mit Sachsen die rote Laterne inne hat. Zwar wird immer wieder betont, dass die Politik nicht die unternehmerische Freiheit einschränken oder in die Tarifautonomie eingreifen möchte. Aber aus meiner Sicht sind das keine ausreichenden Argumente, ein solches Gesetz nicht auf den Weg zu bringen. Denn Mitarbeiter, die sich weiterbilden möchten, sind ein Gewinn für ein Unternehmen, kein einschränkender Faktor. Und bei weitem nicht alle Betriebe sind gewerkschaftlich organisiert, so dass Arbeitnehmer solcher Betriebe von tariflichen Regelung gar nicht profitieren. Wann werden Sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen? Bildung ist auch Erwachsenenbildung.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten und Unternehmen zu fördern und zu steigern, ist selbstverständlich unterstützenswert. Für das Unternehmen, aber auch für die Angestellten ist lebenslanges Lernen eine wichtige Voraussetzung, um wettbewerbs- und leistungsfähig zu bleiben. Der Wandel der Arbeitswelt, vor allem im Bereich der Digitalisierung und der damit einhergehenden veränderten fachlichen Anforderungen, können nur durch berufliche Weiterbildungen vollzogen werden.  

Allerdings sehe ich keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Bildungsfreistellung. Der bereits praktizierte Ansatz von tarifvertraglichen bzw. betrieblichen Regelungen ist sachgerechter. Hier ist es nämlich möglich, branchenspezifische und/oder regionale oder auch betriebliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Eine gesetzliche Regelung wäre zudem eine zusätzliche Kostenbelastung für die Unternehmen. Wie Sie richtig anmerken, ist Personal, das sich weiterbilden will, ein Gewinn für den Betrieb. Dennoch liegt Weiterbildung im Verantwortungsbereich der-/desjenigen, für die/den es einen Nutzen bringt.

Bayern und auch Sachsen haben keine solche gesetzliche Regelung. Im Jahr 2019 haben 16,9 % der Erwerbspersonen in Bayern an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Damit liegt Bayern vor sechs Bundesländern mit einer entsprechenden Gesetzgebung. Sachsen belegt sogar den ersten Platz im bundesweiten Vergleich. Es zeigt sich also, dass ein Bildungsurlaubsgesetz nicht zwingend zu mehr Weiterbildungen führt.

Bei Weiterbildungen soll auch zukünftig auf konkrete Unterstützung gesetzt werden. Die Bayerische Staatsregierung fördert Maßnahmen und Projekte, die Arbeitskräfte und Unternehmen beim stetigen Anpassungsprozess unterstützen. Im Rahmen des „Pakts für berufliche Weiterbildung 4.0“ wurden zudem auch Maßnahmen zur Beratung, Aktivierung und Unterstützung der Weiterbildungsinteressen aufgelegt. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bietet ein Weiterbildungsportal mit einem Überblick über die vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten an.

Sehr geehrter Herr M., wie Sie sehen, ist mir und meinen Kolleginnen und Kollegen auch die Erwachsenenbildung wichtig. Dennoch bedarf es für berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten keiner gesetzlichen Vorschriften. Vielmehr sollen die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten und Unternehmen spezifisch umgesetzt und gefördert werden.  

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tomaschko

Mitglied des Bayerischen Landtags 

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