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Peter Tauber
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Frage von Brigitte G. •

Frage an Peter Tauber von Brigitte G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,
mit großer Besorgnis sehen wir die Pläne der Bundesregierung zur Reform des EEG, da wir durch sie ein Scheitern der Energiewende befürchten. Da dies ausdrücklich nicht das Ziel Ihrer Partei ist, stellen sich uns im Besonderen folgende drei Fragen:
1. Warum soll die Bioenergie durch den extrem niedrigen Zubaukorridor faktisch zerstört werden?
Bioenergie liefert derzeit die kostengünstigste (unter Beachtung der externen Kosten fossiler Backup-Kraftwerke!)Regelenergie. Sie baut die Abhängigkeit von ausländischem Gas ab und erspart Kosten und Gefahren des Fracking. Sie könnte ausgebaut werden o h n e zusätzlichen Maisanbau bei Erhöhung des Gülle- und Reststoffpotentials. Die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion bestünde auch nicht, wenn die Futtermittelproduktion für steigenden Fleischexport nicht bevorzugt würde.

2. Wieso soll der Eigenverbrauch belastet werden?
Eigenverbraucher erhalten keine Vergütung durch das EEG, sie schonen die Netzstruktur, tragen zum Ausbau ökologisch sinnvoller dezentraler Strukturen bei. Nach der Logik des Regierungsentwurfs müssten Fahrradfahrer für den Ausfall an Mineralölsteuer bestraft werden.

3. Wieso sollen zwingende Ausschreibungsverfahren durchgesetzt werden?
Diese Ausschreibungsverfahren haben sich in anderen Ländern als kosten s t e i g e r n d erwiesen. Sie können nur von Großanbietern gestemmt werden, so dass kleine und mittlere Unternehmen sowie Energiegenossenschaften nicht mithalten können und auch auf diese Weise dezentrale Strukturen verhindert werden.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Gottwald
Hans-Joachim Karalus

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gottwald,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 23. Juni 2014 zur Reform des EEGs.

Das EEG hat die erneuerbaren Energien von einer Nischenexistenz zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung werden lassen. Nach 14 Jahren erfolgreicher Förderung stammen heute 25 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Durch den relativ schnellen Zubau erneuerbarer Energien ist die EEG-Umlage in den letzten Jahren stark gestiegen.

Mit der Reform soll die Kostendynamik der letzten Jahre gestoppt und der Fokus auf die kostengünstigen erneuerbaren Energien gelegt werden. Ein weiteres Ziel der EEG-Reform ist die Marktintegration der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben. Die derzeitigen Ausnahmeregelungen im EEG, die die Eigenstromerzeugung und die Befreiung stromintensiver Unternehmen betreffen, wurden europarechtskonform weiterentwickelt. Dabei wurde sichergestellt, dass stromintensive Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen, auch wettbewerbsfähig bleiben, und dass keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Gleichzeitig wird die stromintensive Industrie aber angemessen an den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien beteiligt. Hierbei werden nun die neuen europäischen Vorgaben berücksichtigt. Die besondere Ausgleichsregelung ist nun nur auf Unternehmen und Branchen beschränkt, die auf diese Ausnahmeregelung angewiesen sind. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich fortzuführen, kosteneffizienter zu gestalten und intelligenter zu steuern. Außerdem sollen sich die erneuerbaren Energien immer mehr emanzipieren und auf dem Markt behaupten.

1. Wir konnten erreichen, dass der Bestandsschutz im Bereich Bioenergie ausreichend gegeben ist. Der Bedeutung der Bioenergie wird dadurch Rechnung getragen. Vom Bestandsschutz umfasst sind jetzt die tatsächliche Höchstbemessungsleistung einer Anlage oder, falls dies für den Anlagenbetreiber günstiger ausfällt, 95 % der installierten Leistung. Die überarbeitete Regelung in § 97 Abs. 1 EEG 2014 deckt Erweiterungen von bestehenden Anlagen ab genauso wie Anlagen ohne Erweiterungen, die aber z. B. aufgrund technischer Probleme nicht oder wenig Strom einspeisen konnten. Biomethaneinspeiseanlagen genießen weiterhin Bestandsschutz, indem für Blockheizkraftwerke, die auf Biomethan umsteigen, auch weiterhin die EEG-Konditionen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten. Damit bleibt der Absatzmarkt für Biomethananlagen auch in Zukunft erhalten. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Umstellung von Erdgas-BHKW auf Biomethan mit den EEG-Konditionen möglich bleibt. Nach dem Regierungsentwurf wäre nur noch die Grundvergütung gezahlt worden. Den Erhalt einer Vergütungsklasse für Reststoffe/Holz konnten wir nicht gegen den Widerstand der SPD durchsetzen.

2. Der Umbau unserer Energieversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb sind bei der Finanzierung der erneuerbaren Energien fast alle dabei. Das neue EEG beteiligt sowohl die Industrie als auch die privaten Stromkunden angemessen an den Kosten. Um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf möglichst viele Schultern zu verteilen, wird künftig der Eigenverbrauch für neue Eigenstromerzeugungsanlagen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet. Damit soll die Flucht aus dem Fremdstrombezug zu Lasten der Allgemeinheit verhindert werden. Bestehende Anlagen, die Strom selbst erzeugen, werden auch in Zukunft nicht mit der EEG-Umlage belastet. Auch bei komplexen Eigenerzeugungsstrukturen (z.B. Räumliche Nähe, 15-Minuten-Bilanzierung, etc.) wird einen umfassenden Bestandsschutz gewährleistet. Gegen unseren Willen hat die Kommission den Bestandsschutz für den Eigenverbrauch auf den Prüfstand gestellt. Sie fordert eine Evaluierung der Regelung bis 2017. Bis dahin müssen wir der Kommission und auch dem Koalitionspartner deutlich machen, dass der Bestandsschutz auch weiterhin beibehalten werden muss. Das ist von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Bei Neuanlagen soll es eine differenzierte Regelung geben. Künftig beträgt die Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen im Grundsatz 40 Prozent. Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in die neue Regelung beträgt der Umlagesatz zunächst 30 Prozent bis Ende 2015 und 35 Prozent im Kalenderjahr 2016.

Die Bagatellgrenze für kleinere Neu-Anlagen bleibt bestehen. Sie dient insbesondere der Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands. Durch die EEG-Reform wird der Ausbau erneuerbarer Energien nicht gebremst, sondern lediglich besser gesteuert und auf die kostengünstigen Technologien konzentriert. Das sind vor allem Windenergie an Land und Solarenergie. Die Bundesregierung hält an ehrgeizigen Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien fest: Im Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen, im Jahr 2035 sollen es bereits 55 bis 60 Prozent sein. Mit einem derart ehrgeizigen Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt Deutschland weltweit eine klare Führungsrolle ein. 3. Mit dem EEG-Änderungsgesetz wird der zentrale Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll die Förderung der erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Ziel ist es, dass nicht mehr die Politik, sondern der Markt die Preise festlegt. Dies ist ein Schritt zur Herstellung von Normalität auf dem Energiemarkt.

Die Entwicklung des Ausschreibungsmodells wird in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag erfolgen. Noch im Jahr 2015 will das Bundeswirtschaftsministerium ein Konzept für die Ausschreibung der Förderung für die erneuerbaren Energien erarbeiten und dem Bundestag vorlegen. Die Koalitionsfraktionen werden sich dafür einsetzen, dass die Ausschreibungskriterien klar, transparent und nicht-diskriminierend sind und sich an den Zielen Kosteneffizienz, Akteursvielfalt, Wettbewerb, Akzeptanz und Mengensteuerung ausrichten. Durch die Einbeziehung der Akteursvielfalt als Kriterium sollen auch in Zukunft Bürgerenergieprojekte ermöglich werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber