
(...) Das Bundesfernstraßenmautgesetz legt fest, dass die Mauteinnahmen dem Verkehrshaushalt zugeführt und zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden sollen. (...)
(...) Das Bundesfernstraßenmautgesetz legt fest, dass die Mauteinnahmen dem Verkehrshaushalt zugeführt und zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden sollen. (...)
(...) Den Versicherungsnehmern stehen die garantierten Leistungen, die Überschussbeteiligung und die sog. Bewertungsreserven zu. Bewertungsreserven sind im Prinzip Buchgewinne, denen keine realen Werte gegenüberstehen. (...)
(...) Der Bund war an der Schlichtung zu Stuttgart 21 nicht direkt beteiligt, da es sich bei Stuttgart 21 nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes handelt, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. (...)