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Peter Ramsauer
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Frage von Joachim H. •

Frage an Peter Ramsauer von Joachim H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Ramsauer,

gerade lese ich, daß Tschechien seine Zustimmung zum Lissabon-Vertrag mit der endgültigen Anerkennung der Benesch-Dekrete verknüpfen will.

Hier die Berichte darüber
http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/146437.html
http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=5662

Deshalb dazu meine Fragen:

Wird mit dem Lissabon-Vertrag oder auch dem Vorläufer EU-Verfassung nachträglich das Verbrechen der Vertreibung der Sudetendeutschen sanktioniert?

Haben sich mit ihrer Zustimmung zum Lissabon-Vertrag auch die Polen die Vertreibung der Ostdeutschen legalisieren lassen?

Können sich die vertriebenen Deutschen im Kontext einer EU-Verfassung noch auf ein Recht in ihrer angestammten Heimat berufen?

Die CSU begreift sich als Schutzpatron der Vertriebenen, insbesondere aber der Sudetendeutschen, die sie als „Vierten Stamm“ Bayerns bezeichnet. Ich kann mich noch genau an die Aussagen des Ministerpräsidenten Stoiber erinnern, der in einem Wahlkampf sagte, daß die Tschechen nicht in EU aufgenommen werden, wenn sie nicht die Benesch-Dekrete annullieren. Soll jetzt genau das Gegenteil geschehen?

Welche Position nimmt dazu heute die CSU ein?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. März 2009 zur CSU-Position gegenüber den Beneš-Dekreten.

Mit der Vertreibung ist den Sudetendeutschen schlimmstes Unrecht widerfahren. Die Vertreibungen sind und bleiben massive, schwerste Verstöße gegen die Menschenrechte und das Recht auf Heimat. Dass sich die Tschechische Republik bis heute weigert, die Beneš -Dekrete aufzuheben, ist aus meiner Sicht rational nicht nachvollziehbar. Daher halte ich eine Zustimmung zum Lissabon-Vertrag mit der endgültigen Anerkennung der Beneš -Dekrete zu verknüpfen für äußerst unverantwortlich.

Mit dem Beschluss des UN-Menschenrechtsausschusses im Jahr 2008 ist einmal mehr deutlich geworden, dass der Fortbestand der Teile der Benes-Dekrete, weder mit dem Völkerrecht noch mit den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union konform gehen.

Es wäre daher ein großer Fortschritt für ein Rechts- und Wertesystem der Europäischen Union, wenn die Tschechische Republik ihre bisher starre Haltung in Bezug auf den Fortbestand der Beneš -Dekrete aufgeben würde. Dies gilt insbesondere in der Funktion der Präsidentschaft des Europäischen Rates, die die Tschechische Republik in diesem ersten Halbjahr 2009 einnimmt.

Meiner Auffassung nach, kann der tschechischen Regierung im Hinblick auf ein Europa als Rechts- und Wertegemeinschaft nur dringend empfohlen werden, den längst überfälligen Schritt in Angriff zu nehmen und die völkerrechtswidrigen Dekrete, die die Entrechtung und Vertreibung von Menschen ermöglicht haben, aus dem Rechtsbestand zu streichen. Längst haben Verfassungsrechtler hierzu Vorschläge gemacht, wonach dies möglich ist, ohne die Substanz der Rechtsordnung der Tschechischen Republik anzugreifen.

Als Vorsitzender der CSU-Landesgruppe kann ich Ihnen versichern, dass ich mich als zuverlässigen Anwalt für die Belange der Sudetendeutschen sehe.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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