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Peter Ramsauer
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Frage von Christof S. •

Frage an Peter Ramsauer von Christof S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

zu Steinbrücks Plänen bezüglich der Unterbindung von Steuerflucht in die Schweiz und ähnliche Länder, sagten sie hier werde eine "erpresserische Geiselnahme anständiger Kaufleute" vorbereitet. Damit meinten sie unter anderem die in diesem Gesetz vorgesehene Meldepflicht bei Eröffnung eines Kontos in einem dieser Länder. Meine Frage ist nun, wieso einem "anständigem Kaufmann" diese Meldepflicht nicht zuzumuten ist, während ein HartzIV Empfänger bis zum Intimleben (Lebensgemeinschaft/Wohnung) hin alles melden und sich komplett durchleuchten lassen muss. Sind ihrer Meinung nach Kaufleute anständigere Menschen als Erwerbslose?

MfG Christof Schadt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schadt,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. März 2009 zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz.

Der Kampf gegen Steuerhinterziehung jeder Art ist richtig und wichtig. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag unterstützt die unionsgeführte Bundesregierung bei den Verhandlungen auf internationaler Ebene mit Staaten, die bisher die OECD-Standards nicht übernommen haben. Mit der Ankündigung der Schweiz, Liechtensteins und anderen Staaten in Europa, zukünftig in allen Steuerdelikten Amtshilfe zu leisten, sind in den letzten Wochen wichtige Erfolge erreicht worden. Wir begrüßen dies ausdrücklich.

Diese Erfolge können aber nur erreicht werden, wenn engagierte Sachpolitik betrieben wird. Alle Verhandlungspartner, insbesondere der Bundesfinanzminister sind jetzt aufgefordert, die Verhandlungen auf internationaler Ebene mit Staaten wie Liechtenstein und der Schweiz zu versachlichen, um möglichst gute Ergebnisse für Deutschland zu erreichen. Dies dient der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und macht Gesetze im Alleingang überflüssig, die deutsche Steuerpflichtige unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht stellen. Dieser betrifft nicht, wie von Ihnen erwähnt, die Eröffnung von Konten im Ausland. Vielmehr kritisiere ich die weitreichende Möglichkeit, per Verordnung ohne Befassung des Bundestages Mitwirkungs- und Nachweispflichten zu verschärfen und Sanktionen an deren Nichteinhaltung zu knüpfen. Dies hat der Bundesfinanzminister zwischenzeitlich eingesehen und Änderungen vorgelegt. Wenn dieser Weg konsequent weitergegangen wird, kann auch dieses Gesetz parlamentarisch beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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