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Peter Ramsauer
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Frage von Andrea S. •

Frage an Peter Ramsauer von Andrea S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

im letzten April habe ich ALGII beantragt.
Im Juli und August bin ich mit ALG II plus Minijob einigermaßen ausgekommen.

Seit 01.09.08 bin ich beruftstätg, 30 h/Wo
Mein Kind ist 8 Jahre alt und ich bin alleinerziehend.

Seit Oktober sind alle Leistungen nach ALG II gestrichen, die ARGE schickt mich zum Landratsamt zwecks Wohngeld und zur Familienkasse Pfarrkirchen zwecks erhöhtem Kinderhelzuschlag.

Dort werde ich gebeten, Leistungen nach ALG II zu beantragen, da mein Lebensunterhalt mit meinem Nettoeinkommen nicht zu bestreiten ist.

Wir leben von Vorschusszahlungen des Arbeitgebers und demnächst schnappt die Falle zu, wenn außer der Miete nichts mehr übrig bleibt.

Warum ist niemand zuständig?
Warum ist niemand wirklich kompetent?
Warum vergeht in diesem scheinbar sozialem System so viel Zeit?

An meinem Arbeitsplatz werde ich geschätzt, weil ich fleißig und zuverlässig bin.
Meinem Kind lebe ich Verantwortung und Menschlichkeit vor.
Stehe ich damit allein?

Früher hatte ich Angst, arbeitslos zu werden.
Ich hätte nie geglaubt, dass es mir mit einem Arbeitsplatz noch schlechter geht.

Warum ist das so?

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Schulz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schulz,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. November 2008. Sie schreiben, dass Ihnen derzeit als teilzeitbeschäftigter, alleinerziehender Mutter weder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) noch Wohngeld und Kinderzuschlag gezahlt werden.

Es könnte sein, dass Sie aufgrund der ab 1. Oktober 2008 wirksamen Weiterentwicklung des Kinderzuschlages aus dem Leistungsbezug herausgefallen sind. Familien, in denen das Einkommen überwiegend durch Erwerbseinkünfte sichergestellt wird, sollen künftig nicht mehr von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abhängig sein. D. h. mit Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld könnten Sie ihren Lebensunterhalt und den Ihres Kindes sichern, ohne auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein. Aus diesem Grund wurden Sie wahrscheinlich zur Beantragung dieser Leistungen aufgefordert.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitsgemeinschaften allerdings aufgefordert, auf die seit 1. Oktober 2008 wirksamen Änderungen beim Kinderzuschlag hinzuweisen und den Betroffenen eine Antragstellung auf Wohngeld und Kinderzuschlag nahe zu legen. Allerdings sollten die Arbeitsgemeinschaften die SGB II-Leistungen bis Ende Oktober weiter zahlen.

Bedenklich wäre es, wenn die Leistungen bereits ab Anfang Oktober eingestellt wurden. Insbesondere wenn Sie - wie Sie schreiben - vom Landratsamt und der Familienkasse wieder an den SGB II-Leistungsträger zurückverwiesen wurden.

Eine abschließende Auskunft ist mir leider auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben nicht möglich. Daher wäre es am sinnvollsten, wenn Sie sich an die zuständige Bezirksregierung wenden würden. Dies wäre die Regierung von Niederbayern (Adresse: Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Tel. 0871/80801, www.regierung.niederbayern.bayern.de ).

Ich gehe davon aus, dass man Ihnen dort unverzüglich hilft.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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