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Frage von Rainer B. •

Frage an Peter Ramsauer von Rainer B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

mit Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen dass die CSU der Meinung ist dass "zum Schutz einer armen Witwe" beim Erbe eines Eigenheimes der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer bei mindestens 1,5 Millionen Euro liegen soll.

SInd Sie wirklich der Meinung dass Millionäre vor einer Erbschaftssteuer geschützt werden müssen?

Würde nicht ein Freibetrag von 300.000,- Euro vollkommen ausreichend sein?

Wer einen höheren Wert erbt dürfte damit reich genug sein dass er zur Not auch eine kleine Hypothek aufnehmen kann um die Erbschaftstseuer zu bezahlen.

Möchte die CSU jetzt der FDP mit dem Schutz der Besserverdiener Konkurrenz machen?

Wie sozial ist die CSU mit einer sochen Politik wirklich noch?

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Baack

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Sehr geehrter Herr Baack,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 02. November 2008 zum Erbschaftsteuerreformgesetz, welches am 27. November 2008 in 2. und 3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

Das Ringen um die Erbschaftsteuerreform hat gezeigt: Es lohnt sich, für politische Grundüberzeugungen zu kämpfen. Die steuerfreie Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum zwischen Ehepartnern und an die nächste Generation, die erbschaftsteuerliche Verschonung von 90 % der Familienbetriebe und die weitestgehende Verschonung der Landwirtschaft wären ohne unser hartnäckiges Verhandeln nicht erreicht worden. Die CSU fühlt sich dem Schutz des Eigentums der Bürger verpflichtet wie keine andere Partei. Dafür hat die CSU-Landesgruppe in den Verhandlungen mit der SPD intensiv gestritten.

Von höchster Priorität für uns war, dass der hohe Stellenwert von Wohneigentum in Familienbesitz gewahrt bleibt. Das ererbte Familienheim bleibt deshalb für Ehegatten und Lebenspartner steuerfrei, wenn es 10 Jahre weiter selbst genutzt wird. Gleiches gilt für Kinder, soweit die Wohnfläche nicht mehr als 200 qm beträgt. Zusätzlich zur Steuerbefreiung für Wohneigentum werden die persönlichen Freibeträge gegenüber dem geltenden Recht wesentlich erhöht, für Ehegatten, Kinder, Geschwister, Neffen und Nichten annähernd verdoppelt und für Enkel sogar vervierfacht.

Die CSU-Landesgruppe hat sich auch stark dafür eingesetzt, Geschwister, Nichten und Neffen bei der Steuerklasse nicht wie Fremde zu behandeln. Die SPD hat dagegen auf höheren Steuersätzen in diesem Bereich bestanden. Änderungen zugunsten naher Verwandten werden von uns nunmehr für einen späteren Zeitpunkt angestrebt.

Auch das Handwerk, der Mittelstand und die Landwirtschaft können aufatmen. Durch hartnäckige Verhandlungen ist es der CSU-Landesgruppe schließlich gelungen, mittelständische Betriebe von der Erbschaftsteuer weitestgehend zu verschonen. Für vererbtes Betriebsvermögen konnten zwei Wege für eine weitgehende Verschonung durchgesetzt werden:

1. Regelverschonung mit einem Verschonungsabschlag von 85 % auf das gesamte Betriebsvermögen. Voraussetzung ist eine Betriebsfortführung von 7 Jahren, in deren Verlauf pro Jahr 14,28 % der Erbschaftsteuer auf das begünstigte Vermögen entfallen. Die Summe der in diesen 7 Jahren gezahlten Löhne muss 650 % der Lohnsumme erreichen, die im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Erb- oder Schenkungsfall gezahlt wurden. Sollte diese Lohnsumme nicht ganz erreicht werden, kommt es nur zu einer anteiligen Nachversteuerung. Das gilt auch, wenn der Betrieb weniger als 7 Jahre fortgeführt wird.

2. Verschonungsoption mit einem Abschlag von 100 % auf das Betriebsvermögen. Die notwendige Behaltensfrist beträgt hierbei 10 Jahre. Pro Jahr der Betriebsfortführung entfallen 10 % der Erbschaftsteuer. Die Lohnsumme muss nach 10 Jahren 1.000 % betragen, bei Nichteinhaltung kommt es wiederum nur zu einer anteiligen Nachversteuerung. Die Verwaltungsvermögensgrenze beträgt 10 %.

Sonderregelungen konnte die CSU-Landesgruppe zur Berücksichtigung der Besonderheiten landwirtschaftlicher Beitriebe durchsetzen. Damit ist endlich Klarheit geschaffen und die Landwirte können ihre Betriebe ohne Erbschaftsteuer an die nächste Generation weitergeben.

Ungeteilt ist die Freude trotz aller Erfolge nicht. Manche Auflagen sind zu bürokratisch. Die Verwandtschaft zu Geschwistern, Neffen und Nichten muss besser berücksichtigt werden. Ziel bleibt die Regionalisierung der Erbschaftsteuer.

Dennoch: Das Ergebnis befriedet viele Debatten. Die nötigen Korrekturen sind vorgemerkt – sie sollen nach der Bundestagswahl mit einer bürgerlichen Mehrheit durchgesetzt werden. Ihre Argumente helfen uns hierbei. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB

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