Frage an Peter Ramsauer von Ralf K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
ich möchte Ihnen für Ihre Antwort vom 24.7 betreffend meine Frage vom 16.7 zum Thema Pendlerpauschale danken. Sie führen aus, dass der Staat die Verpflichtung hat, beruflich bedingte Ausgaben steuerfrei zu stellen.
Diese Aussage zweifele ich auch gar nicht an. Es ging mir darum, warum einseitig die Benutzung eines Autos zum pendeln subventioniert werden soll, während Mehrausgaben die Nicht-Pendler treffen (Mieten und Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen) nicht gefördert werden.
Mit dem von Ihnen genannten Argument könnte ich meiner Meinung nach genauso gut argumentieren, dass die Mietdifferenz zwischen z.B. München und Landshut steuerfrei zu stellen ist, da die Verlegung meiner Wohnung nach München beruflich bedingt ist. Außerdem sind die Mieten in München sind in letzter Zeit sicherlich ähnlich gestiegen wie die von Ihnen erwähnten Energiepreise.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diesen Unterschied aus Ihrer Sicht genauer erläutern könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Köper
Sehr geehrter Herr Köper,
herzlichen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 24. Juli 2008 zur steuerlichen Abzugsfähigkeit unterschiedlicher Aufwendungen.
Der Unterschied zwischen den Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit und den von Ihnen angeführten Mietkosten liegt darin, dass die Fahrtkosten zur Arbeit beruflich bedingt und klar von den sonstigen Kosten der allgemeinen Lebensführung abgrenzbar sind. Dies ist bei den Mietaufwendungen für die Familienwohnung nicht der Fall. Sollte aus beruflichen Gründen jedoch eine Zweitwohnung erforderlich sein, können unter bestimmten Umständen sowohl die Mietaufwendungen als auch die Fahrtkosten abgezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB