Frage an Peter Ramsauer von Gottfried S. bezüglich Soziale Sicherung
1980 habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen für meine Altersvorsorge.
Mein Chef hat diese dann über den Betrieb bezahlt - also eine Betriebsversicherung. Jeden Monat wurde diese von mir bzw. Steuerbüro pauschal versteuert und versichert. Ein Bruder von mir musste ins Pflegeheim, brauchte also Geld. Um zu verhindern, dass das elterliche Haus verkauft werden muss - und um auch meine Zukunft gesichert ist, habe ich mich um einen Kredit bemüht. Im Alter von 57 Jahren nicht leicht.
Doch aufgrund meiner zu erwartenden Lebensversicherung, hatte ich die Möglichkeit dreiviertel unseres elterlichen Hauses zu übernehmen (natürlich mit Hilfe der Bank) und Bj.1953 zu sanieren. D.h. neue Fenster, neues Dach, neue Wasserleitungen sowie nach 50Jahren endlich umweltfreundliche eine Heizung einbauen (Vorher russige Ölöfen). Ohne Unterstützung meiner Tochter sowie meines 2.Bruders wäre dies nicht zu realisieren geschweige zu unterhalten. Doch der Hammer folgte 2006 im Januar. Meine Lebensversicherung unterliegt einem neuen Gesetz und soll dafür ca. 82,- € mtl. auf 10 Jahre bezahlen sind ca. 9.000,-€. Kann ich nicht, jetzt soll Rente gepfändet werden, dann muss ich Haus doch verkaufen nur weil ein verfassungs unrechtmässiges Gesetz in einen 25 Jahre alten Vertrag eingreift. Ich bin wirklich kein Jammerer und schaue eigentlich immer optimistisch in die Zukunft, aber wenn ich das Verhalten unserer Regierung sehe, muss ich wirklich zweifeln, dass alle zum "Wohle des deutschen Volkes" und "Schaden von ihm abzuwenden" handeln. Es liegen ja bereits Klagen geg. dieses Gesetz vor. Aber kann der Bundestag oder Parteien nicht mal Druck machen, das hier endlich mal entschieden wird? Aber wie immer die "Kleinen" können zappeln.
das musste mal raus
Mit freundlichen Grüssen
Gottfried Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2008 zur Versteuerung der Leistungen aus Ihrer Lebensversicherung.
Grundsätzlich gilt für Altverträge (Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005) die bisherige Rechtslage fort. Im Regelfall sind danach die in der Ablaufleistung enthaltenen Zinsen steuerfrei. Die Ablaufleistung von Neuverträgen (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004) führt dagegen stets zur Steuerpflicht. Handelt es sich jedoch um einen begünstigten Neuvertrag (Mindestvertragsdauer 12 Jahre, Vereinnahmung nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres), so wird wie bisher nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages besteuert.
Warum in Ihrem Einzelfall für einen Altvertrag eine Steuerpflicht entsteht, kann ich von hier nicht aufklären. Ihr zuständiges Finanzamt oder das Bayerische Landesamt für Steuern in München, Sophienstraße 6, 80333 München, wird Ihnen aber gerne Auskunft erteilen.
Mit freundlichen Grüßen