Frage an Peter Ramsauer von Johann N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Raumsauer,
um für mich entscheiden zu können, ob ich ich an der nächsten Bundestagswahl meine Stimme abgeben werde bzw. wer für mich grundsätzlich noch wählbar ist, eine Frage zur geplanten Diätenerhöhung:
Werden Sie der geplanten Diätenerhöhung zustimmen?
Mit freundlichenGrüßen
Johann Niedl
Sehr geehrter Herr Niedl,
für Ihre E-Mail vom 8. Mai 2008 zur beabsichtigten Anhebung der Abgeordnetenentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages danke ich Ihnen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Sie gezielt über die anstehenden Veränderungen informieren. Ich hoffe, auf diesem Weg bestehende Missverständnisse ausräumen zu können.
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.
Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst zunächst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter – und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 € (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 € (2,68 vH) angehoben.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 €.
Wir sind uns bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung: Ihr Wahlverhalten bei der nächsten Bundestagswahl davon abhängig zu machen, welcher Abgeordnete für oder gegen die Diätenanpassung stimmen wird, halte ich für wenig sinnvoll. Erstens werden auch die Abgeordneten, vornehmlich aus den Oppositionsfraktionen, die sich jetzt dagegen aussprechen und möglicherweise auch dagegen stimmen, am Ende nicht verzichten. Zweitens ist es wesentlich sinnvoller, die politische Arbeit des in seinem Wahlkreis in den Bundestag gewählten Abgeordneten während der gesamten Legislaturperiode zu beobachten. Ich persönlich bemühe mich jedenfalls jeden Tag darum, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger hier in Berlin auch in der Großen Koalition durchzusetzen und nehme meine Aufgabe sehr ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Ramsauer MdB