Frage an Peter Ramsauer von Herbert Ö. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr.Peter Ramsauer,
Argentinien hat im Dezember 2001 die Zahlung auf in Deutschland und zwar über die Banken verkauften Anleihen eingestellt.
Viele Deutsche haben die Anleihen zur Alterssicherung erworben. Die Anleihen unterliegen z. T. auch dem deutschen Recht.
Im Januar 2005 hat Argentinien von vielen Rechtsanwälten ausgearbeitete und lange geheim gehaltene neue Anleihebedingungen vorgelegt. Danach durfte man in wenigen Tagen und „freiwillig“ an einem Umtausch der alten Anleihen in neue Anleihen teilnehmen. Bei diesem sogenannten freiwilligen Umtausch sollten die Rentner und andere Anleiheninhaber auf 75 % des ehemaligen Anleihenwertes und jahrelang nicht geleistete Zinszahlungen verzichten. Verzichten sollten sie aber auch auf das deutsche Recht.
Obwohl der Umtausch formell freiwillig war, drohte die argentinische Regierung offiziell mit den Worten: „Wer nicht tauscht bekommt gar nichts!“
Und so hat sich das Land bis heute auch gegenüber den Deutschen verhalten. Diejenigen, die mit der Änderung ihrer Rechtsstellung und einer über 75 %igen Enteignung nicht einverstanden waren, haben bis heute keinerlei Zahlung erhalten.
Argentinien hat sich vielmehr auf einen sogenannten Staatsnotstand denjenigen gegenüber berufen, die rechtliche Schritte eingeleitet hatten, obwohl das Land andere Gläubiger voll und ganz bedient. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese Frage zu entscheiden. Doch seit Jahren gibt es kein Urteil und die Kläger bekommen keinen vollstreckbaren Titel, obwohl Argentinien willkürlich den Staatsnotstand erklärt hat und sich auch nur gegenüber bestimmten Gläubigern darauf beruft. Gleichzeitig hat Argentinien pfändbares Vermögen beiseite geschafft.
Die Herren Dr. Néstor Kirchner (Staatspräsident von Argentinien) und Dr. Roberto Lavagna (Wirtschaftsminister von Argentinien) haben sich aus meiner Sicht wegen Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug wegen Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht (§ 263 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und anderem strafbar gemacht.
Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass diese Mafiahandlungen bestraft und die Deutschen nicht willkürlich enteignet werden?
Sehr geehrter Herr Österlein,
der Umgang mit ausländischen Staatsanleihen gehört zweifellos zu dem Feld schwieriger internationaler Rechtsfragen, die jenseits der Zuständigkeit der Gerichte nur durch vernünftige bilaterale Kontakte zwischen den jeweiligen Regierungen befriedigend geregelt werden können.
Wenn der argentinische Staat, wie von Ihnen geschildert, keine hinreichende Bereitschaft zeigt, die gegenüber deutschen Anleihezeichnern ursprünglich zugesagten Konditionen einzuhalten, wäre nach meinem Verständnis die rot-grüne Bundesregierung und insbesondere der Bundesfinanzminister gefordert gewesen, gegenüber der argentinischen Regierung die berechtigten Interessen der deutschen Kapitalanleger zu vertreten.
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich mich einer juristischen Bewertung der von Ihnen geäußerten Einschätzung möglicher Rechtsverstöße auf argentinischer Seite enthalte. Dies ist aus guten Gründen Sache der Gerichte. Ich teile allerdings Ihre Auffassung, dass eine künftige Bundesregierung dem von Ihnen geschilderten Problem nachgehen müsste.