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Peter Ramsauer
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Frage von Detlef Dr. H. •

Frage an Peter Ramsauer von Detlef Dr. H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
im vorgestrigen (6.1.08) "Interview der Woche" des Deutschlandfunks haben Sie ihren Koalitionspartner SPD gemahnt, nicht eine Aufnahme von Kinderschutzrechten ins Grundgesetz zu fordern, sondern lieber die Online-Untersuchung im neuen BKA-Gesetz so zu fixieren, dass die Kinderpornographie besser bekämpft werden kann. Herr Dr. Schäuble hat als Innenminister hier stets und ausschließlich das Problem des internationalen Terrorismus genannt. Ist Ihre Bemerkung so zu verstehen, dass Online-Untersuchungen generell Bestandteil der Strafverfolgung sein sollten?
Abschließend haben Sie in Ihrer Eigenschaft als CSU-Landesgruppenchef im BT mit Blick auf die kommenden Kommunalwahlen in Bayern die CSU als jene Partei bezeichnet, die am besten in Europa (!) kommunales Wirken mit überregionaler Politik verbindet. Was lässt Sie zu diesem "bescheidenen" Schluss kommen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Detlef Haase

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Sehr geehrter Herr Dr. Haase,

nachdrücklich werbe ich dafür, dass wir dem Bundeskriminalamt die gesetzliche Befugnis geben, mithilfe der Online-Durchsuchung unter bestimmten, eng umrissenen Voraussetzungen Daten zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und terroristische Straftaten zu verhüten. Dies ist unerlässlich, damit das Bundeskriminalamt seine ihm seit dem 01. September 2007 zustehende Aufgabe zur Abwehr terroristischer Gefahren auch wirksam erfüllen kann.

Das Internet spielt heute nicht nur eine wichtige Rolle als Kommunikationsmittel terroristischer Netzwerke, sondern auch für den Bereich der Kinderpornographie oder etwa extremistischer Propaganda.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, zu prüfen, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung solch verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderpornographie genutzt werden kann. Es ist von der Sache her nur sehr schwer erträglich, auf ein technisch realisierbares Ermittlungsinstrument wie die Online-Durchsuchung bei der Verfolgung schlimmster Formen von Kinderpornographie im Internet generell zu verzichten. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was von Seiten der Bundesministerin der Justiz allerdings bislang abgelehnt wurde. In der Großen Koalition ist verabredet worden, die im Frühjahr anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung nach dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten, bevor das weitere Vorgehen zur Online-Durchsuchung näher besprochen wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

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