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Peter Ramsauer
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Frage von Horst G. •

Frage an Peter Ramsauer von Horst G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

ich möchte meine vorherige Frage ergänzen und beziehe mich auf den Artikel "Abgeordneten-Diäten steigen um 9,4 Prozent" - Quelle: Spiegel ONLINE - http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,517759,00.html

Zitat: "Deutlich mehr Geld für Parlamentarier: Der Bundestag hat die Anhebung der Abgeordnetendiäten beschlossen. Künftig erhalten die Volksvertreter 7668 Euro im Monat - eine Steigerung um 9,4 Prozent."

Jetzt könnte man schön langsam richtig ungehalten werden: Den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern langt man immer tiefer in die Tasche und gönnt sich gleichzeitig selbst üppige Diätenerhöhungen. Können Sie mir das bitte erklären?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gruber,

vielen Dank für Ihre Frage zur Entschädigung von Abgeordneten. Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages ei- nen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz fest- gelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahl- kreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetz- lich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12%; dies sind ca. 900 Euro.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb
dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten
Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist zu- dem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die vorgeschlagene Neuregelung soll den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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