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Peter Ramsauer
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Frage von Horst G. •

Frage an Peter Ramsauer von Horst G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

in meiner folgenden Frage möchte ich mich auf den Artikel "Arm durch Arbeit - Arbeitnehmer - die wahre Unterschicht" beziehen - Quelle: Spiegel ONLINE - http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,509990,00.html
Zitat: "Die Einkommen der Arbeitnehmer haben sich in den vergangenen Jahren viel schlechter entwickelt als die von Selbständigen, Rentnern oder Pensionären. Schuld ist eine Fehlkonstruktion des Sozialstaats, der abhängig Beschäftigte abstraft."
Die die Berliner Wirtschaftswissenschaftler Gert Wagner und Markus Grabka kommen zu dem Ergebnis, dass die staatlichen Abgaben geradezu "bizarr" den unselbstständigen Arbeitnehmern aufgebürdet werden. Die klaren Gewinner sind die o.g. Personengruppen, die sich den Sozialsystemen weitestgehendst entziehen.
Jetzt können sie natürlich sagen, dass das alles nicht stimmt und dass man die Sachlage differenzierter im Zusammenhang sehen muss. Dazu habe ich mir mal erlaubt, meine neuen und älteren Gehaltsabrechnungen herauszusuchen: Der Anteil der Steuern und Abzüge betrug bei mir (Lohnsteuerklasse I) im Jahre 2001 noch 35% und heute sind es seltsamerweise 42%. Ich halte Ihnen das vor, da die vollmundigen Wahlversprechungen der CDU/CSU im Rahmen der letzten Bundestagswahl dann so nicht ganz stimmen können. Meine gute Kinderstube verbietet es mir, hier einen anderen Ausdruck zu wählen.
Hr. Dr. Ramsauer, ich bin die einseitige Finanzierung von steigenden Steuern, Abgaben, Solidaritätsbeiträgen, Büchergeld, Politikerdiäten, Beamtenpensionen und Transrapids usw. schön langsam leid. Ich will von Ihnen wissen, ob man auf Besserung hoffen kann.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gruber,

vielen Dank für Ihre Frage zur Entschädigung von Abgeordneten. Gemäß Artikel 48
Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages ei-
nen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese
Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz fest-
gelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines
obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des
Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten
hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie
von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahl-
kreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister
kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.
Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetz-
lich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12%; dies
sind ca. 900 Euro.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie
wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb
dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten
Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu
anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander ge-
gangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist zu-
dem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die vorgeschlagene Neuregelung soll den bisher entstandenen erheblichen finanziellen
Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1.
Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf
7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro ent-
spricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Ans-
tieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im
Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die
Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen
Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundes-
richter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung
der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit
den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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