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Peter Ramsauer
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Frage von Chris C. •

Frage an Peter Ramsauer von Chris C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

vor einigen Jahren hatte ich Ihnen geschrieben, daß in Ihrem Abgeordnetenkreis ein Polizist illegal als Hausverwalter arbeitet. Er hat die Rücklagengelder der Eigentuemer von ueber 120 000,00 DM auf sein Privatkonto transferiert und sie am 13.02.2001 fast vollstaendig abgehoben. Er vergab jahrelang ohne Beschluss der Eigentuemer maßlos überteuerte Bauauftraege an Handwerksfirmen. Sie rieten mir damals, Klage bei Gericht einzureichen. Der Richter am Amtsgericht Laufen - ein Freund des Polizisten - sprach dem Kommissar in einem Beschluß die Rücklagengelder zu! Das Landgericht Traunstein untersagte ihm die Tätigkeit als Hausverwalter, der keinen Gewerbeschein hat und als Polizist, der in einem dem. Rechtsstaat diese Tätigkeit nicht ausueben darf, wie die drei Landgerichtsrichter treffend bemerkten. Zwei Dienstaufsichtsbeschwerden bei Dr. Beckstein, eine Beschwerde bei Dr. Stoiber hatten keinen Erfolg. Die Staatsanwaltschaften in Traunstein und München sahen keinen Grund gegen den Mann zu ermitteln. Der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtages genehmigte ihm weiter die Hausverwaltertätigkeit. Der Polizist bedrohte mich und meinen Mann immer wieder, forderte uns wiederholt in Versammlungen auf, unsere Wohnung, Bayern und Deutschland zu verlassen. Mehrmals wurde in unsere Wohnung eingebrochen. Die Kripo weigerte sich Spuren zu sichern. Warum wird der Mann von allen Vorgesetzten unterstuetzt, warum wird nicht gegen ihn ermittelt? Warum fordert die Stadt - obwohl wir uns 2004 schriftlich abgemeldet hatten - eine Zweitwohnungssteuer von uns? Wir sind aus der Wohnung und der Stadt geflohen. Die Caritas riet uns auszuwandern, in diesem Land könne man sich nicht gegen einen Polizisten stellen. Warum wird die Zwangsvollstreckung gegen den Polizisten bzw. seine Frau vom Amtsgericht nicht vollzogen? Können Sie mir helfen bzw. erklären, wie so etwas in einem dem. Rechtsstaat möglich ist?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Cort,

auch wenn Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch schon länger zurückliegt, kann ich Ihnen auch heute nichts anderes antworten als damals.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es um eine Auseinandersetzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ihren Verwalter. Wie Sie schreiben, haben sich mittlerweile mehrere Gerichte damit befasst. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages darf und werde ich mich nicht in gerichtliche Angelegenheiten einmischen. Abgesehen davon hätte ich auch als Privatperson keinerlei Stellung zum Sachverhalt abgegeben. Ich kenne weder den Vorgang noch die beteiligten Personen. Sehen Sie es mir deshalb nach, dass ich hier nicht tätig werden kann. Wir haben eine unabhängige Gerichtsbarkeit, zu der ich vollstes Zutrauen habe, ebenso wie zur Arbeit der bayerischen Polizei.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB

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