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Peter Ramsauer
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Frage von Markus L. •

Frage an Peter Ramsauer von Markus L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

wie stehen Sie zu dem jetzt ausgehandelten Kompromiss mit dem Umgang der privaten Krankenversicherung, insbesonders die Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen. Jegliche Veränderungen in bestehenden Verträgen führen doch zwangsläufig zu Beitragserhöhungen. Es darf doch nicht sein, dass die Entscheidung von Versichrungsnehmern einen Vertrag vor vielen Jahren in dem guten Glauben der gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuschliessen, heute von Menschen die Volksvertreter genannt werden, rückgängig gemacht werden. Wer, wenn nicht die zuständigen Abgeordneten können der Gesundheitsministerin Einhalt gebieten und derartige starke Eingriffe in ein funktionierendes System verhindern?

Markus Lang, Freilassing

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CSU

Sehr geehrter Herr Lang,

zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt „wiederentdeckt“ habe. Zwar bemühe ich mich, neben allen anderen Anfragen auch die an mich gerichteten Fragen hier bei Abgeordnetenwatch zeitnah zu beantworten. Leider gelingt dies allein aufgrund der Fülle aber nicht immer.

Vor allem privat Krankenversicherte beklagen seit Jahren die mangelnden Möglichkeiten, im PKV-System Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherungsanbieters mitnehmen zu können. Viele PKV-Versicherte beklagten zu Recht, dass der drohende Totalverlust dieser individuell berechneten Rücklagen einen Versicherungswechsel derart unattraktiv machte, dass er faktisch ausgeschlossen war.

Meine Partei war sich bei der Gestaltung der jetzt geltenden Regelungen darüber im Klaren, dass der Umgang mit den Altersrückstellungen gravierende eigentumsrechtliche Fragen aufwirft. Ich erlaube mir deshalb den Hinweis, dass sich die CSU dem von der SPD geplanten „Anzapfen“ dieser Rücklagen zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen entschlossen und letztlich erfolgreich widersetzt hat.

Auch bei der Gestaltung des PKV-Basistarifs hat die CSU allergrößten Wert auf
rechtlich einwandfreie Regelungen gelegt. So können Altersrückstellungen beim Wechsel von einem Volltarif in den günstigeren Basistarif nur in einem deutlich begrenzten Umfang „mitgenommen“ werden. Inzwischen in Kraft gesetzte Mindestvertragslaufzeiten in den verschiedenen PKV-Tarifen sichern das System zusätzlich. Ich stimme Ihnen zu, dass sich unsere PKV-Versicherten darauf verlassen können müssen, dass ihre vertraglich gesicherten Ansprüche dauerhaft gesichert bleiben müssen. Nur diesen Hinweis gestatten Sie mir bitte auch noch: Die derzeit von den privaten Krankenversicherern in Gang gesetzten Tariferhöhungen vor allem im Neukunden-, aber auch im Altkundengeschäft haben mit der Frage Altersrückstellungen nur sehr am Rande zu tun, wie die Versicherungswirtschaft inzwischen auch einräumen muss.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

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