Frage an Peter Ramsauer von Ralf E. bezüglich Verkehr
Wie schildert man einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht zweifelsfrei aus?
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer!
Kurz vor der Wahl habe ich an Sie eine evtl. "komisch" klingende Frage, die jedoch auch langjährige Verkehrsaktivisten nicht zweifelsfrei beantworten können. Bitte helfen Sie mir weiter.
Radwege dürfen seit rund 15 Jahren nur noch in Ausnahmefällen benutzungspflichtig ausgeschildert werden, wenn das Risiko auf der Fahrbahn zu fahren, das allgemein übliche Maß erheblich übersteigt. Jedoch ist es so, dass wohin man auch blickt (außer in Berlin!), die Radwege fast alle benutzungspflichtig sind und damit ein Fahrbahnverbot für alle Typen von Radfahrern besteht, also auch für z.B. eine 12-köpfige Radsportgruppe. Nach zahlreichen Diskussionen mit Verkehrsplanern, Bürgermeistern und Lokalpolitikern kristallisiert sich bei uns im Süden heraus, dass es wohl auch an der fehlenden Kennzeichnungsmöglichkeit von mit Zeichen 240 beschilderten Wegen fehlt, wenn man die Benutzungspflicht entfernen, jedoch das Nutzungsrecht erhalten möchte. Und diese kombinierten Wege sind in Bayern und Baden-Württemberg weit in der Mehrzahl. Man möchte aber v.a. außerorts auch keinen Gehweg mit Zusatschild Fahrräder frei ausweisen, weil damit nur Schrittgeschwindigkeit möglich ist. Der Platz für einen getrennten Rad- und Gehweg sowie für einen reinen Radweg ist zumeist nicht vorhanden und auf Bordsteinniveau funktionieren solche Wege ohnehin kaum (wegen unachtsamen Fußgängern, Falschparkern, Mülltonnen, etc.).
Deshalb: Was für Möglichkeiten hat ein Verkehrsplaner in Deutschland, um einen Z-240-Weg in einen kombinierten Rad- und Fußweg ohne Benutzungspflicht *eindeutig* auszuweisen, d.h. ohne dass man erst rätseln muss, ob man da nun fahren darf oder nicht? Fehlt da nicht eine Beschilderungsmöglichkeit?
Danke für Ihre Antwort, die auch Verkehrsplanern eine große Hilfe sein kann!
Mit freundlichem Gruß
Ralf Epple