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Peter Ramsauer
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Frage von Dieter S. •

Frage an Peter Ramsauer von Dieter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit Schwerpunkt Abbruch und Recycling. Um flexibel zu sein haben wir einen eigenen Schwertransportzug mit zGG 83,5 to.
Um Transporte durchzuführen stellen wir über das Portal VEMAGS immer Einzelfahrt-Genhmigungen.
Jetzt sind wir dabei einen Auftrag im Volumen von ca. 750.000.- € zu verlieren nur weil es die zuständigen Behörden, hier das RP von Schwaben und die untergeordneten Stellen es nach 3, ich wiederhole: drei Wochen immer noch nicht geschafft haben, ihren Teil zu der Genehmigung beizutragen. Zumal die Strecke den Freistaat Bayern gerade mal auf einer Länge von ca. 10 km betrifft.
Ein solches Gebaren ist für einen Mittelstandsbetrieb auf Dauer nicht tragbar. Und es ist speziell immer der Freistaat Bayern, der hier blockiert.
Meine Frage: Wie lange dürfen die Behörden für eine Genehmigung insgesamt brauchen?
Frage 2: Können Sie den o.a. Behörden mal ordentlich Dampf machen?
In Erwartung einer schnellen Rückantwort und einer noch schnelleren Bearbeitung des Antrags (wenn mann hier überhaupt noch von schnell sprechen kann) verbleibe ich

Mfg
Schäfer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Genehmigung von Schwertransporten. Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel zwei Wochen. Bei statischer Nachrechnung von Brückenbauwerken gelten längere Fristen. (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 29 Abs. 3 StVO, Randnummer 92)

Im Rahmen der Anhörung müssen die zuständigen Behörden die infrastrukturellen Gegebenheiten genau prüfen, d. h. ob diese mit dem beantragten Transport kompatibel sind hinsichtlich Abmessungen und Gewichte bzw. zulässigen Belastungen. Diese Überprüfung kann nur von den mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten Behörden durchgeführt werden.

Das Modul VEMAGS-Statik, das die Grundlagen für Last- und Berechnungsansätze entsprechend den heutigen technischen Anforderungen berücksichtigt, wird zukünftig für den Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus ebenfalls zu einem einheitlichen Vorgehen bei der Nachrechnung von Brücken im Rahmen der Anhörung der Straßenbaubehörden beim Genehmigungsverfahren von Schwertransporten führen. Dies trägt zu einer erheblichen Zeitersparnis und einer Effizienzsteigerung sowohl auf Seiten der Genehmigungsbehörde als auch auf Seiten des Antragstellers bei. Da die Ausführung der StVO nach der Kompetenzverteilung im Grundgesetz allein in der Zuständigkeit der Länder liegt, verfügt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weder über Eingriffs- noch sonstige Weisungsrechte.

Ich würde mich freuen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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