Frage an Peter Ramsauer von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Dr. Ramsauer,
zu Pestzeiten erkannte man, Ratten übertragen die Krankheit. Die damalige Regierung setzte eine " Kopfprämie" für abgelieferte Ratten aus. Findige Menschen begannen umgehend Ratten zu züchten und sich somit ein gutes Auskommen zu schaffen. Heute bekommen karitative Einrichtungen wir DEKRA , Caritas und viele andere zwischen 500.- Euro / Monat und 800.- Euro/ Monat für jeden 1.- Eurojobber, der dort " gefördert " wird. Ferner allimentiert der Staat Hartz IV Empfänger lebenslänglich - ohne irgend eine Gegenleistung dafür zu forden. " Züchtet" der Staat damit womöglich Hartz IV Empfänger ?
Damals erkannten die Regierungen irgendwann den Fehler im System, heute gibt es keine " Kopfprämie" mehr für Ratten ... In Holland arbeiten Arbeitslose, seit 2005, gemeinnützig oder tatsächlich in Firmen - was die Arbeitslosenquote senkte und den Lebensstandart der gesamten Bevölkerung anhob. Sehen Sie eine Chance, daß unsere Regierung in absehbarer Zeit den Fehler im System ebenfalls erkennt ?
Übrigens ich vergleiche hier nicht Hatz IV Empfänger mit Ratten; sondern Begebenheiten mit Begebenheiten.
Nette Grüße
Birgit Schuster
Sehr geehrte Frau Schuster,
die Einführung des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zum 1. Januar 2005 hatte zum Ziel, erwerbsfähige Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und wieder in eine Erwerbstätigkeit einzugliedern. Dieses Ziel ist nach wie vor richtig. Aufgabe des Sozialstaates ist es, all denen finanziell zu helfen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu decken. Es ist aber auch Aufgabe des Sozialstaates, dafür Sorge zu tragen, diese temporäre Hilfe zum Lebensunterhalt mit einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt zu beenden.
Mit dem Gesetz wurden deshalb auch Arbeitsmarktinstrumente eingeführt, die dazu beitragen sollten, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. In den vergangenen Jahren wurden diese Instrumente regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und weiterentwickelt. Die Arbeitslosenquote ist heute historisch niedrig, die Jugendarbeitslosigkeit im europäischen Vergleich äußerst gering. Ältere können ihre Berufserfahrung länger einbringen, und die Anzahl der Langzeitarbeitslosen ist zurückgegangen.
Das Arbeitslosengeld II stellt eine Hilfe zum Lebensunterhalt dar und darf nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen verwechselt werden. Aus diesem Grund kann vom Empfänger des Arbeitslosengeldes II als Gegenleistung erwartet werden, dass er sich darum bemüht, die Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu beenden. Der Gesetzgeber hat dabei Grenzen der Zumutbarkeit gesetzt, beispielsweise dann, wenn durch eine Arbeitsaufnahme die Erziehung eines Kindes gefährdet würde.
In allen anderen Fällen - die keine Ausnahme von der Zumutbarkeit darstellen - kann und muss erwartet werden, dass eine angebotene Arbeitsstelle vom Leistungsempfänger auch angenommen wird. Die Solidargemeinschaft unterstützt jeden, der Hilfe bedarf. Wer jedoch bewusst nicht dazu beiträgt, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, muss im Zweifel auch mit Sanktionsmöglichkeiten dazu angehalten werden.
Trotz Finanzmarktkrise und Euro-Schuldenkrise kann Deutschland sich im internationalen Wettbewerb hervorragend behaupten - nicht zuletzt dank der Strukturreformen der Agenda 2010.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB