Frage an Peter Ramsauer von Markus H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr. Ramsauer,
Anfang Februar hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (Drucksache 744/12 (Beschluss)) verabschiedet der vorsieht, dass künftig im Rahmen der für jeden Waffenbesitzer verpflichtenden Regelüberprüfung auf Zuverlässigkeit auch eine entsprechende Abfrage bei den Verfassungschutzbehörden eingeführt werden soll.
Meines Erachtens werden hier wieder einmal unbescholtene und als zuverlässig eingeschätzte Bürger einer zusätzlichen Überwachung unterzogen.
Können Sie mir mitteilen, wie viele legale Schusswaffen die mit Jagdschein oder WBK erworben wurden bei der NSU- Schlappe Verwendung fanden?
Des Weiteren bitte ich Sie um Ihre Stellung zu dem Gesetzesvorhaben und wie sie es bei der Abstimmung behandeln werden.
Sehr geehrter Herr Haas,
vielen Dank für Ihre Frage vom 20. März 2013 zum Gesetzesentwurf einer
Neuregelung des Waffengesetzes.
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die zur wirksamen Bekämpfung
des Extremismus - insbesondere des Rechtsextremismus-geeignet und
erforderlich sind. Sie ist aber nach wie vor der Auffassung, dass über
die Einführung der verpflichtenden waffenrechtlichen
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Verfassungsschutzbehörden noch zu
beraten ist. Eine intensive Erörterung dieses Themas mit den Ländern
halte ich für erforderlich und bevor dies nicht geschehen ist, ist auch
keine Änderung des Waffengesetzes in Planung.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer, MdB