Frage an Peter Ramsauer von Per G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
1) Ausbau der Weddeler Schleife (ICE Trasse zwischen Braunschweig-Wolfsburg, ICE Linie
Kassel-Göttingen-Hildesheim-Braunschweig-Wolfsburg-Berlin):
Die Strecke zwischen Hildesheim-Braunschweig-Wolfsburg ist eingleisig, obwohl viele
Fernzüge und Güterzüge auf dieser Trasse verkehren. Auch die IC von Köln nach Leipzig über Hannover-Braunschweig-Weddel-Helmstedt-Magdeburg fahren eingleisig zwischen Braunschweig und Weddel auf dem Weg nach Helmstedt. Seit vielen Jahren spricht man in Braunschweig über den zweigleisigen Ausbau. Die Politiker in Berlin, z. B. die Bundesverkehrsminister oder Staatssekretäre versprechen, aber nichts passiert bisher! Die Bürger werden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet!
Ganz anders verhält es sich auf der Strecke Hannover-Gifhorn-Wolfsburg, die zweigleisig ausgebaut ist für Nahverkehr (S-Bahnen, Regionalzüge) und Fernverkehr (IC, ICE), der
nach Berlin weiterfährt. Warum gibt es so eine Ungleichbehandlung der alternativen ICE Trassen nach Berlin? Ist die 120.000 Einwohner Stadt Wolfsburg wichtiger als die 240.000 Einwohner Stadt Braunschweig?
2) Personalabbau in den Wasser- und Schifffahrtsämtern (WSV und WSA) in den nächsten Jahren: Vor einigen Monaten las ich in der Braunschweiger Zeitung, dass das Bundesverkehrsministerium einen großen Personalabbau in den WSA plant. Es gibt große Wasserstraßen, z. B. den Nord-Ostsee-Kanal, Mittellandkanal, Elbe, Rhein, wo viele Mitarbeiter in den WSA arbeiten, im Gegensatz zu kleineren Flüssen, wo die WSA nur wenige Mitarbeiter vorhalten müssen in der Fläche.
Wird es dann einen externen Personalstopp und Versetzungen aus der Fläche an die großen Wasserstraßen geben? Wie würde es dann werden, angesichts der Mitarbeiter, die in den Ruhestand gehen (bei 50 % der technischen Bediensteten ab 2015)? Wie gewinnt man dann
junges technisches Personal für die WSV und WSA nach 2015?
Über Antworten freue ich mich.
Per Grunenberg
Sehr geehrter Herr Grunenberg,
vielen Dank für Ihre Anfragen zum Ausbau der „Weddeler Schleife“ und zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Der zweigleisige Ausbau der Weddeler Schleife gehört zur zweiten Baustufe der im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege enthaltenen Ausbaustrecke Löhne-Braunschweig-Wolfsburg. In der ersten Baustufe sind der zweigleisige Ausbau zwischen Hildesheim und Groß Gleidingen, die Elektrifizierung des zweiten Gleises und die Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 160 km/h in diesem Abschnitt abgeschlossen worden. Die Strecke ist seit 09.12. 2012 in Betrieb. Insgesamt wurden in den Ausbau rund 140 Millionen Euro investiert. Hierdurch ergeben sich sowohl Verbesserungen im ICE-Fernverkehr Frankfurt-Hildesheim-Braunschweig-Berlin als auch im Regional- und im Güterverkehr. Die von Ihnen angesprochene IC-Verbindung Köln-Leipzig war bereits in der Vergangenheit zwischen Braunschweig und Weddel zweigleisig ausgebaut.
In der zweiten Baustufe sind neben dem zweigleisige Ausbau samt Elektrifizierung Löhne-Elze, der viergleisige Ausbau Elze-Nordstemmen und Groß Gleidingen-Braunschweig Hbf sowie der zweigleisige Ausbau Weddeler Schleife (Weddel-Fallersleben) vorgesehen.
Im Rahmen eines neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 werden sowohl die Ausbaustrecke Löhne-Braunschweig-Wolfsburg als auch die Ausbaustrecke Minden-Haste/Haste-Seelze erneut verkehrlich zu untersuchen sein. Ein zentraler Punkt in der Grundkonzeption zum Bundesverkehrswegeplan 2015 ist der Vorrang von Erhaltungsinvestitionen vor Aus- und Neubauvorhaben. Des Weiteren sind eine strenge Bewertung und Priorisierung der Projekte von grundlegender Bedeutung.
Es ist davon auszugehen, dass vorgenannte Schienenprojekte aufgrund der nur begrenzt für Bedarfsplanprojekte zur Verfügung stehenden Bundesmittel nur mittelfristig realisiert werden können. Darüber hinaus ist der verkehrliche Bedarf ein wichtiges Priorisierungskriterium. Nach Aussage meiner Fachbeamten stellt die eingleisige Weddeler Schleife mit ihren Kreuzungsmöglichkeiten im Bahnhof Lehre derzeit keinen betrieblichen Engpass dar.
Die von Ihnen ebenfalls angesprochene, längst überfälligen Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) verfolgt das Ziel, trotz begrenzter Sachmittel und Personalressourcen für Erhalt, Betrieb und Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur den Gütertransportanteil der Schifffahrt zu erhöhen. Außerdem dient sie dem Erhalt und der Stärkung der WSV als effiziente, leistungsfähige und für den Steuerzahler kostengünstige Fachverwaltung, dem Kompetenzerhalt durch langfristige Sicherung der Arbeitsplätze sowie der Beendigung des nunmehr über 20 Jahre andauernden Reformprozesses und der damit verbundenen Unsicherheit für die Beschäftigten.
Diese Ziele werden durch die konsequente Konzentration des vorhandenen Personals und der Sachmittel auf den Erhalt des bestehenden Wasserstraßennetzes, den zügigen Ausbau von Wasserstraßen mit hoher Transportbedeutung sowie eine am tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Verwaltungsstruktur erreicht. Die Behördenstruktur der WSV wird so geordnet, dass Steuerungsaufgaben zentralisiert und örtliche Aufgaben auf die Ebene der Wasser- und Schifffahrtsämter delegiert werden. Mit der neuen Struktur stehen den Regionen auch weiterhin fachkompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Alle Veränderungen in der Personalstruktur werden sozialverträglich umgesetzt, das bedeutet insbesondere den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, keine Um- oder Versetzungen gegen den Willen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Berücksichtigung der Altersstruktur. Frei werdende Stellen werden entsprechend der neuen Aufgaben- und Behördenstruktur besetzt. Personalentwicklungskonzepte für die Nachwuchsgewinnung im nautischen und Ingenieurbereich finden dabei besondere Berücksichtigung. Es kommt also weder zu einem „Personalabbau“ noch zu betriebsbedingten Kündigungen oder Versetzungen von WSV-Beschäftigten.
Ich würde mich freuen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen und
Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Ramsauer