Frage an Peter Ramsauer von Christian S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Peter Ramsauer,
Anfang 2014 werden die Grenzen zu Rumänien und Bulgarien vollständig geöffnet und deshalb sorge ich mich um die Sicherheit. Bekanntlich geht es den Menschen in diesen beiden Ländern alles andere als gut ( www.malteser-spenden.de/rumaenien.html ) und deshalb werden Hunderttausende von ihnen zweifellos nach Deutschland kommen um hier zu arbeiten;
und das wäre katastrophal!
Diese Menschen werden Deutschland für das Paradies auf Erden halten und sind folglich bereit für Hungerlöhne zu arbeiten, was dazu führen wird das Einheimische Arbeiter ihre Jobs verlieren, weil die Konzerne natürlich lieber Billigarbeiter (auch Schwarzarbeiter!) nehmen!
Also, es wird wohl folgendermaßen ablaufen:
Ca. 1.000.000 R. u. B. reisen nach De. um zu arbeiten; kriegen Billigjobs und schicken das Geld nach Hause (dieses Geld fehlt dann in UNSEREM Wirtschaftskreislauf!). Durch diese 1.000.000 werden 1.000.000 bereits vorhandene Arbeiter arbeitslos und dadurch steigt die Kriminalität, die Fremdenfeindlichkeit und der Stimmenanteil für die NPD!
Logisch; schließlich haben die bereits vorhandenen 1.000.000 nun keine Jobs mehr, weil Einwanderer (Gastarbeiter) ihnen ebendiese weggenommen haben; also sind sie sauer auf
a) Die Gastarbeiter (wegen der verschwundenen Jobs)
b) Die Politiker (weil die diese Leute reingelassen haben)
c) Das System (weil es blind und taub für ihr Leid ist)
Infolgedessen werden sie kriminell, rassistisch und wählen die NPD!
Da ich nur 2000 Zeichen bei abgeordnetenwatsch schreiben kann, konnte ich nicht auf die (später eintretenden) grauenhaften Folgen für Industrie und Wirtschaft eingehen, aber die können Sie sich sicher selbst ausmahlen...
Nun also meine Fragen:
Was gedenken Sie zu tun, um die kommende Bedrohnug zu verhindern?
Werden Sie diese Leute erst gar nicht reinlassen (was klug und logisch wäre)?
Oder werden Sie sie reinlassen (was unweigerlich zur Katastrophe führen würde)?
Sehr geehrter Herr Miller,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 6. März 2013 zum Thema Armutsmigration aus Bulgarien und Rumänien.
Die Armutszuwanderung – vor allem aus Bulgarien und Rumänien – nach Deutschland ist ein ernst zu nehmendes Problem. Die Bedingungen des Beitritts dieser beiden Länder zur Europäischen Union hat die rot-grüne Bundesregierung, die vor 2005 im Amt war, zu verantworten. Meiner Meinung nach hätte sie sich für strengere Auflagen einsetzen müssen. Das extreme Wohlstandsgefälle zwischen Bulgarien und Rumänien auf der einen Seite und der restlichen EU auf der anderen Seite war damals schon zu erkennen und hätte zu entsprechenden Klauseln im Beitrittsvertrag führen müssen.
Die von Bundeskanzlerin Merkel geführten Bundesregierungen haben die Übergangsfristen für diese EU-Staaten bis zum Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschöpft. Um durch die Armutsmigration die soziale Lage in den Herkunftsstaaten nicht zu verschlimmern und das Problem in Zielländern wie Deutschland nicht zu verlagern, brauchen wir im Kern auch keine neuen nationalen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung der bestehenden.
Länder und Kommunen sind gefordert, das vorhandene rechtliche und finanzielle Instrumentarium voll auszuschöpfen. So muss die Scheinselbstständigkeit bei der Gewerbeanmeldung in den Kommunen konsequent bekämpft werden. Die Ausländerbehörden der Länder müssen bei Ausstellung der Anmeldebescheinigung für EU-Bürger die Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzung verlangen und die Angaben auch tatsächlich überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Aber auch der Zoll ist gefordert, verstärkt gegen Schwarzarbeit der Armutsmigranten vorzugehen.
Die Länder sollten im Bundesrat der Wiedereinführung der Vermieterbestätigung bei An-, Ab- und Ummeldungen zustimmen, um Scheinanmeldungen zu verhindern und Massenunterbringung in Privatwohnungen einzudämmen.
Aber auch Rumänien und Bulgarien sind in der Pflicht, die seit langem verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfond abzurufen, um die Betroffenen in ihren Herkunftsländern zu helfen und die Situation, die zur Migration führt, zu lindern.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Miller,
vielen Dank für Ihr Schreiben auf abgeordnetenwatch.de vom 06. März 2013 zum Thema Armutsmigration aus Bulgarien und Rumänien.
Die Armutszuwanderung - vor allem aus Bulgarien und Rumänien - nach Deutschland ist ein ernst zu nehmendes Problem. Die Bedingungen des Beitritts dieser beiden Länder zur Europäischen Union hat die rot-grüne Bundesregierung, die vor 2005 im Amt war, zu verantworten.
Meiner Meinung nach hätte sie sich für strengere Auflagen einsetzen müssen. Das extreme Wohlstandsgefälle zwischen Bulgarien und Rumänien auf der einen Seite und der restlichen EU auf der anderen Seite war damals schon zu erkennen und hätte zu entsprechenden Klauseln im Beitrittsvertrag führen müssen.
Die von Bundeskanzlerin Merkel geführten Bundesregierungen haben die Übergangsfristen für diese EU-Staaten bis zum Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschöpft.
Um durch die Armutsmigration die soziale Lage in den Herkunftsstaaten nicht zu verschlimmern und das Problem in Zielländern wie Deutschland nicht zu verlagern, brauchen wir im Kern auch keine neuen nationalen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung der bestehenden.
Länder und Kommunen sind gefordert, das vorhandene rechtliche und finanzielle Instrumentarium voll auszuschöpfen.
So muss die Scheinselbstständigkeit bei der Gewerbeanmeldung in den Kommunen konsequent bekämpft werden. Die Ausländerbehörden der Länder müssen bei Ausstellung der Anmeldebescheinigung für EU-Bürger die Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzung verlangen und die Angaben auch tatsächlich überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Aber auch der Zoll ist gefordert, verstärkt gegen Schwarzarbeit der Armutsmigranten vorzugehen.
Die Länder sollten im Bundesrat der Wiedereinführung der Vermieterbestätigung bei An-, Ab- und Ummeldungen zustimmen, um Scheinanmeldungen zu verhindern und Massenunterbringung in Privatwohnungen einzudämmen.
Rumänien und Bulgarien sind in der Pflicht, die seit langem verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfond abzurufen, um die Betroffenen in ihren Herkunftsländern zu helfen und die Not, die zur Migration führt, zu lindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Ramsauer MdB