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Peter Ramsauer
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Frage von Heiko M. •

Frage an Peter Ramsauer von Heiko M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

in der Affäre um den Flughafen Berlin-Brandenburg kam es zu erheblichen Mehrkosten sowie zu der (zum vierten mal) verschobenen Eröffnung.
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist gegangen, der Geschäftsführer ist gefeuert.
Die technische Planung bzw. Umsetzung, die Abnahmen sowie die Frage weiterer Mehrkosten sind noch offen.

Anscheinend stehen die Beteiligten (auch wieder einmal der Steuerzahler) vor einer, wenn auch chic hergemachten Ruine.

Die Bundesrepublik Deutschland ist im Aufsichtsrat der FBB durch Herrn Bomba vertreten.
Herr Bomba ist Staatssekreträr in Ihrem Ministerium.
Allem Anschein nach hat auch Herr Bomba, neben allen anderen Aufsichtsratsmitgliedern, nicht um die dubiosen Vorgänge beim Neubau des Flughafen Berlin-Brandenburg gewusst.
Oder hat Herr Bomba lediglich nicht zu Handeln gewusst ?

Hat ein Aufsichtsrat keine Aufsichtspflichten ?
Ja, hat er !
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.
Oder vertraut der Aufsichtsrat einfach darauf das alles gut geht ?

Abschließend folgende Fragen:
1.)Wie wird Ihr Ministerium zukünftig handeln um die Zustände bei der FBB zu in rechte Lot zu bringen?

2.) Wer zahlt die Zeche für die Mißstände beim Neubau des Flughafens Berlin Brandenburg ?
(Der Bund ist immerhin zu 26% beteiligt)

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Müller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Aufsichtsrat hat nicht die Funktion eines Vorstandes, er unterliegt vielmehr einem gesetzlichen Geschäftsführungsverbot. Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der unternehmerischen Tätigkeit auf der Grundlage der Berichterstattung durch die Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat das Handeln und Unterlassen der Geschäftsführer kritisch zu hinterfragen, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und erforderlichenfalls einzuschreiten, wenn die Geschäftsführer bei der operativen Führung des Flughafenunternehmens den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht werden. Von den 15 Mitgliedern des Aufsichtsrates werden 10 von den Anteilseignern benannt: Vom Bund zwei, von den Ländern Berlin und Brandenburg jeweils vier, sowie den Arbeitnehmervertretern, die nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes bestellt werden.

Eine erste personelle Konsequenz für die Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat bereits im Mai vergangenen Jahres durch den Widerruf der Bestellung des ehemaligen technischen Geschäftsführers beschlossen. Er hat darüber hinaus die Geschäftsführung durch die Bestellung eines neuen technischen Geschäftsführers zum 01.08.2012 verstärkt. Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16.01.2013 beschlossen, die Geschäftsführung neu zu ordnen. Der Sprecher der Geschäftsführung und kaufmännische Geschäftsführer wurde mit sofortiger Wirkung abberufen. Die Geschäftsführung soll künftig mit einem neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung sowie einem Finanzgeschäftsführer vervollständigt werden. Diese Maßnahmen entsprechen den oben geschilderten Aufgaben des Aufsichtsrats.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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