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Peter Ramsauer
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Frage von Sven S. •

Frage an Peter Ramsauer von Sven S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

der Kostendeckel für Stuttgart 21 in Höhe von 4,5 Mrd. Euro wurde in der Schlichtung und im Vorfeld der Volksabstimmung von den Projektpartnern immer wieder bestätigt, obwohl schon damals unabhängige Gutachter höhere Kosten annahmen.

Die Akzeptanz des Projekts bei den Bürgern ist durch die Schlichtung wesentlich gestiegen, weil man den Aussagen der Projektpartner vertraute. Für die Volksabstimmung über den Anteil des Landes B-W am Projekt war die Glaubwürdigkeit des Kostendeckels zumindest zum damaligen Projektstand eine wesentliche Grundlage.

Kürzlich wurde nun bekannt, dass die Kosten um 1,1 Mrd. auf 5,6 Mrd. Euro mit weiteren Risiken bis auf 6,8 Mrd. steigen ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umstrittener-bahnhof-stuttgart-21-kostet-6-8-milliarden-a-872440.html ). In diesem Zusammenhang fällt eine Aussage des Schlichters Heiner Geißler auf:

"Die Bahn hätte über die Kosten schon bei der Schlichtung offen reden müssen, das hat aber Verkehrsminister Ramsauer vom Tisch gewischt." ( http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/teures-bahnhofsprojekt-geissler-stellt-stuttgart-21-in-zweifel-11992085.html )

Dem entnehme ich, dass Sie persönlich trotz der wiederholten Rede vom "eigenwirtschaftlichen Projekt der Deutschen Bahn" eine ehrliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Kosten des Projekts in der Schlichtung und im Vorfeld der Volksabstimmung verhindert haben.

Ich frage Sie: Wie können Sie es als Politiker verantworten, durch die Verhinderung einer ehrlichen Auseinandersetzung über die Kosten von S21 für die Täuschung weiter Kreise der Bevölkerung in der Schlichtung und im Vorfeld der Volksabstimmung verantwortlich zu sein? Ist Ihnen klar, dass die direktdemokratische Institution Volksabstimmung durch diese falschen Voraussetzungen wie von den Projektgegnern befürchtet zur Farce wurde? Wie ist das mit der Glaubwürdigkeit Ihrer Amtsführung als Verkehrsminister vereinbar?

Mit freundlichen Grüssen

Sven Schönwetter

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Sehr geehrter Herr Schönwetter,

vielen Dank für Ihre Frage zur Kostenentwicklung für Stuttgart 21. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Verkehrsprojekt des Bundes, das Projekt ist nicht Teil des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Stuttgart 21 ist ein Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der lokalen Projektpartner. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung.

Die NBS Wendlingen - Ulm ist ein Verkehrsprojekt des Bundes und Teil des Vordringlichen Bedarfs gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz.

Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. € (inkl. TEN-Fördermittel) für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus stellt er die Gesamtfinanzierung der NBS Wendlingen - Ulm ab 2016 sicher.

Der Aufsichtsrat der DB AG befasst sich in seiner Kontrollfunktion regelmäßig mit der Entwicklung großer Investitionsprojekte der DB AG, so auch mit Stuttgart 21.

Im Ergebnis einer Kostenüberprüfung durch die DB AG mit Hilfe externer Sachverständiger im Rahmen eines 6-Punkte-Programms wurde dem Aufsichtsrat am 12.12.2012 von der DB AG mitgeteilt, dass die Kosten deutlich über dem bisher vereinbarten Kostenrahmen von 4.526 Mio. € liegen. Die DB AG spricht von einer Überschreitung des Kostenrahmens von rund 1.100 Mio. € infolge „intern“ zu verantwortender Kostensteigerungen, sowie weiteren von der DB AG „extern“ verorteten Kostenrisiken von rund 1.200 Mio. €.

Der Vorstand der DB AG plädiert für eine Übernahme von Mehrkosten in Höhe von 1.100 Mio. € durch die DB AG. Der Aufsichtsrat hat zu den Mehrkosten noch nicht entschieden. Der Aufsichtsrat hat eine Vielzahl von Fragen zu den mitgeteilten Kostenrisiken an den Vorstand gerichtet, die nun bearbeitet werden müssen. Der Aufsichtsrat hat zudem externe Sachverständige mit Prüfungen beauftragt. Inhalte von Aufsichtsratssitzungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach §§ 116 und 395 Aktiengesetz. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der DB AG aufgefordert, die Interessen der Deutschen Bahn AG zu sichern und diese mittels der so genannten Sprechklausel durchzusetzen. Diese sieht vor, dass bei Überschreiten des vereinbarten Kostenrahmens die DB AG und das Land Gespräche aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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