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Peter Ramsauer
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Frage von Markus N. •

Frage an Peter Ramsauer von Markus N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

ich hätte gerne eine Antwort auf die Frage, warum die A 20 nicht zügig vorangetrieben wird. Als Pendler vom Lande habe ich das Laster mich auf der A 23 jeden Morgen ab Elmshorn / Tornesch, jedoch spätestens ab Pinneberg hinten anstellen zu müssen.
Dieses bedeutet nicht nur für mich einen erheblichen Zeitaufwand um an meinen Arbeitsplatz zu gelangen. Ferner wird dadurch auch noch die Umwelt wesentlich stärker Belastet als eigentlich Notwendig.
Das Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf dem Lande auch mit extremen Belastungen verbunden. Höherer Zeitaufwand, überfüllte Züge, Verspätungen da die Strecken überlastet sind und und und.
Zu allem Überfluss werden jetzt auch noch Halte in Glückstadt reduziert, was den Spass an der Arbeit noch weiter verringert, da sich die Züge noch weiter füllen werden.
Immer wieder liest, oder hört man, dass ein Weiterbau der A 20 einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet und sich im Grunde genommen nicht wirklich lohnt.
Jetzt soll 2014 die A 7 ausgebaut und gedeckelt werden. Glauben Sie wirklich an einen Nutzen?
Die Situation wird sich nicht Wirklich verbessern, da auch die Distanzen zwischen dem Dreieck
HH-NW und HH-Stellingen zu kurz sind, damit die Fahrzeuge sich sortieren können.
Warum keine Anbindung an die A 27 und Wesertunnel bis hin zur A 31.
Da geht eine Autobahn durch das Emsland die so wenig genutzt wird, das man von OL bis zum Kreuz Schüttorf nicht einmal vom Gaspedal muss.
Ich verstehe diesen Sinn von Politik nicht, dass hier eine kaum genutzte Autobahn nicht für die Entlastung Hamburgs genutzt wird.
Jeglicher Verkehr aus Skandinavien wird über die A 1 und 7 abgewickelt. Eine Entlastung über einen 2 Elbtunnel im Westen würde dieses gesamte Projekt Hamburg überflüssig machen, da der Verkehr auf diese andere Strecke ausweichen würde.

Was gedenken Sie für die Zukunft des Nordens zu tun? A 20, NOK und und und?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Nehlsen

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Sehr geehrter Herr Nehlsen,

vielen Dank für Ihre Frage zum Ausbau der A 20. Die A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg, ist Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes und dient in besonderem Maße der Abwicklung weiträumiger nord- und nord-osteuropäischer Verkehrsströme im zusammenwachsenden Europa. Die Abschnitte zwischen der A 1 und Weede bei Bad Segeberg sind mittlerweile fertig gestellt. Der Weiterbau der A 20 in Schleswig-Holstein ist abhängig vom Vorliegen des Baurechts. Der Bund hat dem Baubeginn für den nächsten Abschnitt zwischen Weede und Wittenborn bereits zugestimmt. Vordringliche Aufgabe des Landes ist daher, hierfür Baurecht zu schaffen. Der Planfeststellungsbeschluss für diesen Bauabschnitt wird im Laufe des Jahres erwartet. Grundsätzlich strebt der Bund an, dass die A 20 zunächst weiter nach Westen über die A 21 bis zur A 7 gebaut wird. Der Bund und die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben in einer Erklärung vereinbart, die Planung, Finanzierung und den Bau der A 20 zuverlässig, kontinuierlich und engagiert zu vollenden.

Die A 7 Füssen-Flensburg zählt zu den wichtigsten innerdeutschen und europäischen Nord-Süd-Achsen. Für den größten deutschen Seehafen Hamburg ist die A 7 eine wichtige Hinterlandanbindung. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 ist der Ausbau der A 7 im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist somit nachgewiesen. Im Einzugsgebiet von Hamburg dient sie auch dem regionalen und städtischen Verkehr. Die Verkehrsbelastungen betragen bis zu maximal 170.000 Fahrzeuge am Tag südlich und bis zu 100.000 Fahrzeuge am Tag nördlich des Autobahndreiecks Hamburg-Nordwest. Die Verbreiterung der A 7 in Hamburg erfolgt laut abgestimmtem Ausbaukonzept teilweise durch den Bund (Gewährleistung des Lärmschutzes) und teilweise durch die Freie und Hansestadt Hamburg.

In Ihrer Anfrage kritisieren Sie die Situation im Regionalverkehr. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Schienen-Personen-Nahverkehr ist im Rahmen der Bahnreform mit In-Kraft-Treten des Regionalisierungsgesetzes zum 1. Januar 1996 vom Bund auf die Länder übergegangen. Seitdem vereinbaren die Länder in eigener Verantwortung die zu erbringenden Leistungen mit den Verkehrsunternehmen. Der Bund unterstützt die Länder mit umfangreichen Finanzhilfen aus dem Mineralölsteueraufkommen, hat jedoch keine Möglichkeiten, die betrieblichen Abläufe der öffentlichen Verkehrsmittel in der Region zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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