Frage an Peter Ramsauer von Rudolf Z. bezüglich Verkehr
Warum beantworten sie bitte meine Frage nicht. Es sind noch mehrere Bürger davon betroffen.
Es geht um die Um und Un.-Triebe des WSA-Mannheim und dem Pionierhafen Karlsruhe.
Sehr geehrter Herr Zirkelbach,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Situation im Pionierhafen bei Karlsruhe schildern und um eine Lösung bitten. Für den Pionierhafen bei Karlsruhe ist nach Aufgabe der militärischen Nutzung das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Mannheim zuständig.
In den Jahren 2010 und 2011 kam es auf dem Gelände des Pionierhafens zu vermehrten Nutzungskonflikten, baulichen Beschädigungen (vor allem Wegeschäden durch LKWs), nicht genehmigten Nutzungen (z.B. Campen) und Müllablagerungen. Daraufhin hat der Außenbezirk Karlsruhe des WSA Mannheim in der Vergangenheit gemeinsam mit der Wasserschutzpolizei mehrfach versucht, über Aufklärungsarbeit und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten die Nutzungskonflikte zu entschärfen bzw. die nicht genehmigten Nutzungen zu unterbinden.
Da die Aufklärungsarbeit und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bis zum Herbst 2011 keinen nennenswerten Erfolg brachten, mussten vom WSA Mannheim zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung auf dem bundeseigenen Gelände weitergehende, regelnde Maßnahmen für den Pionierhafen getroffen werden. Im April 2012 wurden durch zwei Pfosten die Zufahrtsbreiten auf ein Maß von 2,40 m eingeschränkt. Dieses Maß ist für die Durchfahrt von gängigen Trailern ausreichend. Das Einsetzen von Sportbooten wird dadurch nicht unterbunden. Wohnmobile und LKW können dagegen nicht mehr das Gelände befahren.
Institutionelle Nutzer wie z.B. die Feuerwehr, das THW, die DLRG oder die Stadt Karlsruhe haben einen Schlüssel erhalten, mit dem die Pfosten herausgenommen werden können. Soweit private oder gewerbliche Nutzer in diesem Bereich größere Schiffe in den Rhein slippen wollen, stehen Ihnen ausreichend andere Slippmöglichkeiten, z.B. in der Maximiliansau auf der gegenüberliegenden Rheinseite oder in den Landeshäfen (hier allerdings kostenpflichtig) zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Zirkelbach,
ich kann Ihnen versichern, Fußgängern ist das Betreten des Geländes weiterhin uneingeschränkt möglich. Nach Auskünften des zuständigen WSA Mannheim sind die getroffenen Maßnahmen erfolgreich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer