Frage an Peter Ramsauer von Günther H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
heute habe ich die Nachrichten verfolgt, da wurde wieder die Autobahngebühr angesprochen.
Frage: Warum sollen die PKW Autobahngebühr bezahlen?
Laut Statistik zahlen wir jährlich ca. EUR 54 Milliarden an Kraftfahrzeugsteuer, wenn diese Summe für unsere Straßen benötigt würde dann hätten wir die besten Straßen Allerwelt.
Ich hoffe dass Sie einen Bürger Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Hütl
Sehr geehrter Herr Hütl,
vielen Dank für Ihre Frage zur Pkw-Maut.
Wie Ihnen bereits in der Antwort auf Ihre gleichlautende E-Mail-Anfrage vom 13.11.2012 mitgeteilt wurde, wird derzeit in der Regierungskoalition intensiv darüber diskutiert, wie die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung verbessert werden kann. Ein möglicher Ansatz ist die Einführung einer Straßennutzungsgebühr für Pkw, deren Einnahmen zweckgebunden in den Straßenverkehrsetat fließen und die für die Bürger gerecht ausgestaltet werden muss.
Die Einführung einer Straßennutzungsgebühr für Pkw (Maut oder Vignette) wäre ein weiterer Schritt hin zur Nutzerfinanzierung und würde die Haushaltsabhängigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung reduzieren. Sie würde damit mehr Planungssicherheit schaffen, so dass prioritäre Bauvorhaben und Erhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die dringend erforderliche Sanierung vieler Brücken, schneller und effizienter umgesetzt werden könnten als bisher.
Konkrete Pläne für die Einführung einer Straßennutzungsgebühr für Pkw liegen aber noch nicht vor. Für die Auswahl geeigneter Finanzierungsansätze ist lediglich entscheidend, dass mehr Mittel für den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur zur Verfügung stehen und die Maßnahmen von den Bürgern mitgetragen werden.
Autofahrer sind in Deutschland bereits jetzt in hohem Maße durch Verkehrsabgaben belastet.
Allerdings fließen die Einnahmen aus der Kfz- und Energiesteuer nicht zweckgebunden in den Verkehrsetat, sondern dienen - wie alle anderen Steuern grundsätzlich auch - zur Deckung aller Ausgaben. Verkehrspolitisch motivierte Versuche, eine Zweckbindung zugunsten des Verkehrsetats vorzusehen, wurden bislang von finanzpolitischer Seite konsequent abgewehrt, da sich Haushaltsgesetzgeber aus finanzpolitischer Sicht den Freiraum bewahren muss, bedarfsgerecht bei der jährlichen Haushaltsaufstellung sich ändernden politischen Schwerpunktsetzungen Rechnung tragen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer