Frage an Peter Ramsauer von Karl-Heinz B. bezüglich Verkehr
Allgemeine Zulassung von 25-Meter-Zügen auf unseren Straßen.
In einer Antwort nennen Sie eine Länge von zukünftig 26,50 Metern.
Was ist richtig ? 25,25 Meter oder 26,50 Meter ?
Die Lang-Lkws sollen vorrangig nur auf Autobahnen fahren, die mautpflichtig sind.
Die Autobahn-Maut ist derzeit nur in 2 Stufen eingeteilt:
Fahrzeuge bis 3 Achsen und Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen.
Die Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Transportunternehmen
gehen mit Sicherheit davon aus, das die 25-Meter-Züge pro km die gleiche Maut bezahlen
wie ein 4-Achser oder ein 5-Achs-Lastzug.
Es ist kaum nachzuvollziehen, dass die Länge der Fahrzeuge bei der Maut keine Rolle spielen soll.
Ein 5-Achs-Sattelzug ist 16,50 Meter lang, der zukünftige Lang-Lkw mit 25,25 Metern immerhin um 53 % % länger !
Ich frage Sie als zuständiger Minister, warum Fahrzeuge, die einen mehr als 50 % längeren Straßenraum benötigen nicht auch einen linear angepassten Maut-Tarif bezahlen.
Durch die 3 zusätzlichen Achsen erhöht sich zwangsläufig das Leergewicht eines Lastzuges um etwa 8 Tonnen. Bei gleichbleibendem zul.Gesamtgewicht von 40 Tonnen vermindert sich die Nutzlast von etwa 27 Tonnen beim 5-Achser auf etwa 20 Tonnen. Gleichzeitig ist natürlich bei den Leerfahrten das Gewicht des Zuges um diese 8 Tonnen höher UND bei Volumentransporten, bei denen das Gewicht der Ladung keine Rolle spielt ist auch das volle Fahrzeug um diese 8 Tonnen schwerer.
Wenn es beim derzeitigen Maut-Tarif bleibt, dann stellt dies eindeutig eine SUBVENTION dieser Lang-Lkws dar, die eigentlich einer EU-Genehmigung bedarf.
Sehr geehrter Herr Beisswenger,
vielen Dank für Ihre Frage zur Mauterhebung für Lang-Lkw.
Bevor ich zu den Mautsätzen für Lang-Lkw komme, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Gesamtlänge der Lang-Lkw 25,25 m betragen kann.
Die derzeit geltenden Mautsätze sind seit dem 01.01.2009 unverändert. Weil es damals noch keine Lang-Lkw im Straßenverkehr gab, stellte sich seinerzeit nicht die Frage, ob für diese Fahrzeuge ein separater Mautsatz erforderlich ist.
Im Zusammenhang mit den neuen Euro VI-Lkw soll bis Herbst 2013 eine neue Mauthöheverordnung erlassen werden.
Die zukünftigen Mautsätze sind allerdings auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage zu ermitteln, die auch einer ggf. erforderlichen rechtlichen Überprüfung standhält. In diesem Zusammenhang werden die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragten Experten sich auch mit der Frage der sachgerechten Behandlung von Lang-Lkw beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer