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Peter Ramsauer
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Frage von Dieter N. •

Frage an Peter Ramsauer von Dieter N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer!
Ich habe 4 Fragen an Sie:
1. Sind Sie dafür, die Leiharbeit komplett abzuschaffen?
2. Wollen Sie, das die Arbeiter-Arbeiterinnen mindestens 15,-€ erhalten, so das die Wirtschaft wieder floriert und die Renten gesichert sind?
3. Würden Sie auf 10% Ihrer Bezüge verzichten,um um den Deutschen Staat und Banken zu helfen? ( Sie haben geschworen, dem deutschen Volke zu dienen.)
4. Da Sie durch Ihre Tätigkeit in jedem Fall abgesichert sind, frage ich Sie zuletzt, sind Ihnen Arbeiter-Arbeiterinnen egal?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
D.Norden

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Sehr geehrter Herr Norden,

vielen Dank für Ihre Fragen auf http://www.abgeordnetenwatch.de vom 14. Oktober 2012 zum Thema Arbeit. Zu ihren Fragen im einzelnen antworte ich der Übersicht halber auch nach Ihrer Nummerierung:

1. Leiharbeit schafft den Unternehmen wichtige Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Auf der anderen Seite erhalten Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma eine feste Anstellung, verbunden mit der Sicherheit eines festen Gehaltes. Die Zeitarbeit ist außerdem eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt, weil viele Menschen dauerhaft in eine Stammbelegschaft übernommen werden.

Aus diesen Gründen bin ich nicht dafür, die Leiharbeit abzuschaffen.

2. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Deutschland auch im kommenden Jahr auf Kurs bleibt. Die Wirtschaft wird weiter wachsen. Vielleicht fallen die Wachstumszahlen etwas geringer aus als wir erhofft haben. Doch angesichts der Euro-Schuldenkrise und einer schwächeren ökonomischen Entwicklung in Asien und Lateinamerika bleibt unser Land ein Ort der wirtschaftlichen Stabilität.
Die christlich-liberale Koalition fördert diese Entwicklung, wo immer es ihr möglich ist. Zum 1. Januar senken wir die Rentenbeiträge von 19,6 auf 19,0 Prozent. Damit werden die Arbeitnehmer und Unternehmen um 2,7 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Das stützt den Konsum und die Investitionen.

3. Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sollen die Abgeordneten des Bundestages eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ erhalten.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in den Jahren 2010 und 2011 bleiben die Diäten unverändert. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge. Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der derzeitigen Abgeordnetenentschädigung von 7.938,19 Euro wird diese Bezugsgröße nicht erreicht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits hat der Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, das Recht auf eine Entschädigung, wie sie auch den genannten vergleichbaren Berufsgruppen seit langem zuerkannt wird.

4. Als gewählter Volksvertreter im deutschen Parlament habe ich immer ein offenes Ohr für Begehren der Bevölkerung. Es ist meine Pflicht, aber mir auch ein persönliches Anliegen, mich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Jedoch kann kein Abgeordneter Dinge allein entscheiden, es gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie, die bestehenden Gesetze, oder Mehrheitsentscheidungen zu respektieren.

Ich hoffe ich konnte hiermit Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

Dr. Peter Ramsauer

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