Frage an Peter Ramsauer von Friedrich S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
im Stuttgarter Hauptbahnhof entgleiste Ende Juli und jetzt am 29. September 2012 jeweils ein Zug auf der Weiche 227 im für Stuttgart 21 umgebauten Gleisvorfeld:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/vcd-haelt-stuttgarter-hauptbahnhof-fuer-nicht-sicher-a-858989.html
Zuletzt gab es hohen Sachschaden und mehrere Verletzte.
Bereits im Juli wurde in Bahn-nahen Internetforen vermutet, dass schlechte
Planung des Gleisvorfelds zu Entgleisungen führen könnte:
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?2,5998581,page=all (siehe 20:52 Uhr)
Dies ist sicherlich auch der DB AG bekannt.
Gemäß dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Eisenbahnaufsicht und die Bauaufsicht für Betriebsanlagen zuständig.
http://www.eba.bund.de/nn_205484/DE/EBA/Aufgaben/aufgaben__node.html?__nnn=true
Sie sind der Eigentümer-Vertreter des Bundes bei der DB AG (Unternehmen im 100%
Bundesbesitz) und gleichzeitig unterliegt das EBA ihren Weisungen und Ihrer
Aufsicht.
Hier meine Fragen:
- Wer ist verantwortlich für die Untersuchung des Unfalls vom Juli 2012?
- Welche genaue Unfallursache wurde für Juli ermittelt?
- Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen, um weitere Entgleisungen zu verhindern?
- Welche Rolle spielt das EBA bei diesen beiden Entgleisungen und der vermutlichen Ursache, also dem Umbau des Gleisvorfeldes? Erfolgte eine Genehmigung und/oder Aufsicht durch das EBA?
- Wie ist es möglich, dass der Eigentümer der DB AG gleichzeitig oberster Dienstherr der Behörde ist, die die DB AG kontrollieren soll?
Herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Schuster
Sehr geehrter Herr Schuster,
vielen Dank für Ihre Anfragen im Zusammenhang mit der Entgleisung auf dem Hauptbahnhof in Stuttgart.
Eisenbahnunfälle, so auch die Entgleisungen im Bahnhof Stuttgart Hbf, werden von der im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) installierten Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) untersucht. Die operative Tätigkeit vor Ort wird von der Eisenbahn-Unfalluntersuchungszentale (EUZ) wahrgenommen, die räumlich und personalwirtschaftlich beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) angesiedelt ist, fachlich jedoch der Leitung der EUB untersteht.
Die Ursache für die Entgleisungen ist noch nicht abschließend geklärt. Die Untersuchungen haben die Fahrzeuge und die Infrastruktur (Oberbau) im Fokus. In diesem Zusammenhang werden auch Planung und Ausführung des Umbaus im Gleisvorfeld betrachtet.
Eigentümer der DB AG ist der Bund als Ganzes, nicht das BMVBS. Die Führung der Geschäfte obliegt dem Vorstand der DB AG. Dem Aufsichtsrat, einschl. der Vertreter des Bundes, stehen lediglich die nach Aktienrecht festgelegten Rechte zu. Ein Eingriff in die Führung der Geschäfte des Vorstandes ist nicht zulässig.
Durch die Einrichtung des EBA als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, die von den Eisenbahnen getrennt ist, ist die Trennung zwischen unternehmerischem und behördlichem Handeln besser geregelt, als bei den früheren „Behördenbahnen“ Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn, die beide Funktionen in einer Organisation vereinigten.
Mit freundlichen Grüßen