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Peter Ramsauer
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Frage von Hannes M. •

Frage an Peter Ramsauer von Hannes M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer

Sie haben einen Entschließungsantrag vom 24.10.2007 mitzuverantworten, in dem es u.a. heißt:

"Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
[...]
Die Zahl der schönheitschirurgischen Eingriffe an Jugendlichen unter 18 Jahren nimmt zu. Einzige Voraussetzung dafür ist zurzeit nur das Vorliegen einer Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Eine vorherige medizinische Begutachtung muss nicht erfolgen. Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist. Es besteht die Gefahr, dass der jugendliche Charakter die Folgen nur schwer oder überhaupt nicht verarbeitet. Somit stehen fehlende Einsichtsfähigkeit und die möglichen körperlichen Folgen nicht im Verhältnis zum Nutzen. [...] Vielmehr ist gerade das Aussehen eines Menschen sein natürliches Gut, über das er bei bestehender geistiger Reife selbst entscheiden muss. Schönheitsoperationen an Kindern und Jugendlichen sollten also deshalb nur dann vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Leidensdruck vorliegt oder ein Krankheitswert der Deformierung eingeschätzt werden kann.
[...]
II. Der Deutsche Bundestag
[...]
● fordert die Bundesregierung und die Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich auf,
1. berufsrechtliche und sonstige rechtliche Regelungen für Verbote von nicht medizinisch indizierten Schönheitsoperationen an Minderjährigen zu prüfen;
[...]

Berlin, den 24. Oktober 2007
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion Dr. Peter Struck und Fraktion"

Es geht um Jugendliche, die vermutlich durchaus einsichts- und vetofähig sind und eine solche Schönheitsoperation wollen.

Bitte erläutern Sie, wie Ihre gegenwärtige Absicht, die zwangsweise Amputation eines Teils des männlichen Penis bei kleinen Jungen, für die es keine medizinische Indikation gibt, in der Absicht, Gott zu gefallen, per Gesetz zu legalisieren, zu diesen Ihren Ausführungen passt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meier,

für Ihre Frage vom 28.09.2012 zur gesetzlichen Regelung der Beschneidung von minderjährigen Jungen bedanke ich mich bei Ihnen sehr herzlich. Sie üben darin nachdrücklich Kritik an der Absicht des Deutschen Bundestages, eine solche Beschneidung auf gesetzlicher Grundlage auch künftig zuzulassen.

Kaum ein anderes Thema wird derzeit in der Öffentlichkeit so breit und so kontrovers diskutiert. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012, mit dem wohl erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Strafgericht die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung wertete. Es handelt sich zwar um die Entscheidung eines Einzelfalls, die keine Bindungswirkung für andere Gerichte hat. Dennoch hat das rechtskräftige Urteil die jüdische und muslimische Gemeinschaft in Deutschland verunsichert. Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen möchten und Ärzte, die die Beschneidungen vornehmen sollen, befürchten nun, dass sie sich damit strafbar machen könnten.

Gegenüber rein schönheitschirurgischen Eingriffen liegt die Besonderheit und die Problematik bei der Frage nach der Zulässigkeit von Beschneidungen darin, dass sie die grundrechtlich geschützte Freiheit der Religionsausübung tangiert. Für das religiöse Selbstverständnis von Juden und Muslimen ist die Beschneidung von Jungen von grundlegender Bedeutung. Sie fühlen sich durch das Urteil ausgegrenzt und fürchten ganz generell um die soziale Akzeptanz ihres religiösen Lebens in Deutschland.

Der Deutsche Bundestag hat deshalb am 19. Juli 2012 in einem fraktionsübergreifenden Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Pflege und Erziehung miteinander in Einklang bringt. Der Gesetzentwurf, den wir derzeit im Kabinett beraten, soll für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen und sicherstellen, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich rechtlich zulässig ist.

Ich selbst kam nach intensiver Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu der Entscheidung, dem Antrag des Bundestages auf eine gesetzliche Regelung _nicht zuzustimmen._ Für die von Ihnen vorgebrachten Verweise und Bedenken möchte ich mich daher noch einmal ausdrücklich bedanken, da ich diese selbst weit gehend teile. Sie bestärken mich damit im Nachhinein in meiner Entscheidung, gegen den Antrag des Bundestags zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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