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Frage von Norbert M. •

Frage an Peter Ramsauer von Norbert M. bezüglich Tourismus

Betr.: E-Mail an das Österreichische Verkehrsministerium zur Kenntnisnahme, und Stellungnahme Ihreseits

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Tagen stand bei uns in der Tageszeitung ( NRZ ) daß bei einem deutschen Touristen das KFZ-Kennzeichen mit dem KFZ-Schein übereinstimmt. Er mußte ein Bußgeld von 300 Euro bezahlen. Im KFZ - Schein ist der Bindestrich zwischen Ortskennzeichen und Registrierbuchstaben und Nummern vorhanden aber auf dem Nummernschild nicht, weil dort die Landesplakette und Tüv Plakette vorhanden sind. Es betrifft alle Fahrzeuge die mit dem neuen EU - Kennzeichen ausgestattet sind. KFZ Zulassungsschein und Nummernschilder werden von der Zulassungsbehörde ausgegeben,und ich habe darauf keinen Einfluß. Was soll ich jetzt machen? Wir hatten die Absicht nächste Woche ein paar Tage Urlaub zu machen. Ich bitte um Benachrichtigung. Für Ihre Mühe recht herzl. Dank.

Norbert Maaß

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Sehr geehrter Herr Maaß,

vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Kennzeichen-Bindestrich.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde durch die Länder darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ahndung von Verkehrsverstößen auch die Eintragung des amtlichen Kennzeichens in der Zulassungsbescheinigung, die mit Trennungsstrich vorgenommen wurde, obwohl die Kennzeichenschilder nicht mehr über einen solchen Trennungsstrich verfügen, in Italien und Österreich z. B. im Zusammenhang mit der Ahndung von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, mit beanstandet worden sei. Aktuelle Fälle, in denen nur auf Grund des Trennstrichs Bußgelder verhängt wurden, sind dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jedoch nicht bekannt.

Die abweichende Ausführung des Kennzeichenschildes mit der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung, z. B. bei zweizeiligen Kennzeichen, die bekanntlich schon immer ohne Trennungsstrich geprägt werden, ist nicht neu und zulässig. Dass die Kennzeichen auf der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein können und beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind, wird auf der Internetseite des BMVBS ausgeführt.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

Eine Übereinstimmung des Schildes mit den Zulassungsdokumenten wird nicht gefordert.

Das Auswärtige Amt wurde vom BMVBS gebeten, die EU- und EWR- Staaten darüber zu unterrichten, dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann und beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind. Zwischenzeitlich wurde von den EG-Mitgliedsstaaten Österreich (s. Internetseite des dortigen Transportministeriums) und Italien (per Verbalnote an das Auswärtige Amt) bestätigt, dass die unterschiedlichen Schreibweisen dort nicht beanstandet werden.

Ich hoffe, dass diese Information hilfreich für Sie ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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