Frage an Peter Ramsauer von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer!
Ich bin Ihrer Verkehrspolitik sehr unzufrieden, da ich dort keine Anzeichen für eine umwelt- und sozialverträgliche Mobilität finden kann. Nach wie vor setzt Ihre Politik auf den umweltbelastenden Strassenverkehr und unternimmt aus meiner Sicht viel zu wenig um zur Annahme umweltfreundlicher Verkehrsträger zu motivieren.
Ich möchte zur Verdeutlichung dieser Problematik auf die Tarife der Deutschen Bahn AG hinweisen, die m.E. vollkommen ungeeignet sind, die eigentlich umweltfreundliche Bahn für eine größere Anzahl von Bürgern attraktiv zu machen.
Der Normalfahrpreis der DB AG bewegt sich abhängig von den Anteilen der genutzten Zuggattungen (Fernverkehr ICE/IC oder Nahverkehr RB/RE) zwischen ca. 17 - 22 Cent pro Kilometer. Es gibt Sparangebote, die aber m.E. oft unpraktikabel gestaltet oder nur schlecht verfügbar sind und zudem zu ungerechten Tarifunterschieden für die gleiche Leistung führen.
Frage 1:
Sollten nicht auch Menschen mit niederem Einkommen (die es in Deutschland wegen Niedriglöhnen, Arbeits-/ Erwerbslosigkeit bzw. Grundsicherung nach ALG 2 zig millionenfach gibt) per Bahn halbwegs mobil sein dürfen?
Frage 2:
Wenn ja, wie ist dieses aktuell möglich?
1 Beispiel:
Ich habe aktuell an der Konzertreise des Chores einer ehemals von mir besuchten Hochschule teilgenommen. Als Mensch ohne Auto und Bahnfreund hätte ich für An-und Abfahrt gerne die Bahn genutzt, als Student war mir das nicht möglich, da die DB AG z.B.für die ca. 200 Tarifkilometer einfache Fahrt von Fulda nach Camburg/Saale einen Normalfahrpreis zwischen 35,20 und 47,50 Euro verlangt und ca 1 Woche vor dem Fahrtermin nur einige wenige Sparpreise zwischen 19 Euro und 35 Euro anbot, die ich ohne EC-Karte ausgestattet nicht nutzen konnte.
Ergo:
Da für mich zu teuer, habe ich statt der Bahn
2 Mitfahrgelegenheiten per PKW genutzt bzw. bin getrampt.
Frage 3:
Wenig Bahn, dafür viel Auto = das das Ziel Ihrer Politik?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Deutsche Bahn AG eine selbständige Aktiengesellschaft ist und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in eigener unternehmerischer Verantwortung arbeitet.
Seit der Strukturreform 1994 wurde der Verantwortungsbereich und die Entscheidungskompetenz des Vorstandes der DB AG auf dem unternehmerischen Sektor erweitert und es wurde auf politische oder administrative Vorgaben an die Geschäftsführung verzichtet. Die Kontrolle des Unternehmens erfolgt ausschließlich über seinen Aufsichtsrat, dessen Aufgaben und Rechte allerdings keinen direkten Einfluss auf das operative Geschäft des Unternehmens zulassen. Eine darüber hinausgehende Mitwirkung bzw. Einflussnahme der Bundesregierung auf einzelne unternehmerische Entscheidungen der DB AG ist nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes nicht statthaft.
Die Preisgestaltung (Höhe der Beförderungsentgelte) wird vom jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen in alleiniger unternehmerischer Verantwortung getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer