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Peter Ramsauer
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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Ramsauer von Thomas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

ich unterstütze Ihr Vorhaben, eine PKW-Maut für deutsche Autobahnen einzuführen, voll und ganz und halte dies sogar für bitter notwendig. Kritische Stimmen, egal aus welcher politischen Richtung, sind aus meiner Sicht unverständlich und nicht nachvollziehbar, denn wir Deutsche müssen beispielsweise, um nach Südtirol zu kommen, mindestens 20 Euro, anteilig Österreich und Italien, an Vignette und Maut berappen.
Da ist es dann auch eine schwache Ausrede, zu sagen, es wäre nicht "Teil des Koalitionsvertrages", denn manchmal muss man auch mal unangenehme Dinge angehen, die man nicht für die nächste Amtsperiode nach 2013 aufschieben sollte.

Der Gipfel ist aber, dass im Gegenzug dazu Österreicher, Italiener und vor allem holländische Autofahrer nichts für die Benutzung deutscher Autobahnen bezahlen müssen.

Für uns deutsche Autofahrer gleich hier der Vorschlag, dass aufgrund der Maut dann die KFZ-Steuer anteilig gesenkt wird, so dass keine Mehrkosten entstehen würden.

Sehr geehrter Herr Minister, ich hätte zum Thema Pkw-Maut trotzdem folgende Fragen:

1. Frage: Ist das nach EU-Recht überhaupt in Ordnung, wenn bzgl. Maut je nach Nation unterschiedliche Mautsysteme angewandt werden, müssten nicht überall auf EU-Boden alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden?

2. Frage: Wie ist es in anderen angrenzenden Staaten, werden dort nur aus-, oder auch inländische Autobahnnutzer, zur Kasse gebeten?

3. Frage: Ich halte die Umsetzung für relativ unproblematisch, wenn z.B. mit Vignetten gearbeitet wird. Wann kann frühestens mit der Einführung der längst überfälligen PKW-Maut gerechnet werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen

Thomas Stammberger
aus Coburg

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CSU

Sehr geehrter Herr Stammberger,

vielen Dank für Ihre Anfragen zur Pkw-Maut. Auch wenn in dieser Legislaturperiode nicht beabsichtigt ist, eine Straßenbenutzungsgebühr für Pkw einzuführen, werden innerhalb der Regierungskoalition, aber auch in den Ländern Modelle zur Verbesserung der Infrastrukturfinanzierung diskutiert. Eine zeitbezogene Vignette oder aber eine streckenbezogene Pkw-Maut spielen unter anderem eine Rolle. Hierbei werden auch umweltpolitische Auswirkungen betrachtet. Konkrete Pläne für die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Pkw liegen aber nicht vor. Über gestaltungsspezifische Details kann ich dementsprechend keine Aussage treffen.

Ungeachtet dessen gibt es grundsätzlich keine EU-weiten Regelungen, wie nationale Mautsysteme für Pkw ausgestaltet werden müssen, hier gelten die allgemeinen Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union, nach dem keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit stattfinden darf (Artikel 18). Dies bedeutet für Vignettensysteme beispielsweise, dass nicht nur Vignetten mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr, sondern auch mit kürzeren Geltungszeiträumen angeboten werden müssen. Die Vignetten mit kurzer Geltungsdauer dürfen dabei nicht unverhältnismäßig teurer im Vergleich zur Jahresvignette sein, da Jahresvignetten eher von Inländern und Kurzzeitvignetten eher von Ausländern gekauft werden. Des Weiteren müsste sichergestellt werden, dass neben den inländischen Verkehrsteilnehmern auch ausländische Verkehrsteilnehmer unkompliziert der Kauf von Vignetten ermöglicht wird (z. B. im Internet, bereits vor Grenzübertritt an Tankstellen, direkt nach dem Grenzübertritt mit unterschiedlichen Bezahlmöglichkeiten). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Mautsysteme in den einzelnen Ländern, stellt jedoch europarechtlich kein Problem dar.

Sehr geehrter Herr Stammberger,

zu Ihrer Anregung, deutschen Autofahrern im Gegenzug zur Zahlung der Pkw-Maut, die zu zahlende Kfz-Steuer in gleicher Höhe zu senken, möchte ich Folgendes anmerken: Auch wenn im Vergleich zum ausländischen Autofahrer die steuerliche Belastung deutscher Autofahrer durch Energie- und Kfz-Steuer höher ausfällt, kann die einseitige Mehrbelastung ausländischer Verkehrsteilnehmer im Bereich der Pkw-Maut faktisch einer Diskriminierung gleich kommen und ist daher nach Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union kritisch zu hinterfragen.

Kompensationen für deutsche Autofahrer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung einer Pkw-Maut können nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nur dann ggf. gerechtfertigt werden, wenn sie auf objektiven Gründen des Allgemeinwohls beruhen und im Umfang verhältnismäßig sind. Es gibt aber auch praktische Umsetzungsschwierigkeiten. Die zu zahlende Kfz-Steuer variiert stark in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeug und kann betragsmäßig auch unter der möglichen Gebühr für eine Jahresvignette liegen. Eine Kompensation wäre dann nur schwer möglich. Ähnliches gilt für (befristet) steuerbefreite Fahrzeuge, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Schwerbehinderten; hier wäre mit solch einer Maßnahme keine Kompensation möglich.

Zudem sind die bisherigen Überlegungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einnahmen von ausländischen Verkehrsteilnehmern bei Einführung einer Pkw-Vignette vergleichsweise gering wären. Grund hierfür sind die geringen Verkehrsleistungen ausländischer Pkw. Laut dem letzten Bericht „Zählungen des ausländischen Kraftfahrzeugverkehrs auf Bundesautobahnen und Europastraßen“ der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2008 lag der Anteil ausländischer Pkw am gesamten Personenverkehr auf deutschen Straßen bei ca. 6,7 %. Dieser Umstand ist zu bedenken, wenn über Kompensationen für deutsche Autofahrer nachgedacht wird, denn bei der Gesamtbetrachtung sind selbstverständlich auch die notwendigen Erhebungs- und Kontrollkosten für eine Pkw-Maut/Vignette zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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