Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU
0 %
/ 19 Fragen beantwortet
Frage von Eberhard M. •

Frage an Peter Ramsauer von Eberhard M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

es freut mich, dass nach 3 Jahren das Thema Wechselkennzeichen nun ab 01.07.2012 auch praktisch umgesetzt und angewandt wird. Es ärgert mich, dass das Ganze für die meisten auch künftig unattraktiv bleibt. Warum? Bei 2 Fahrzeugen fällt 2-mal die volle KFZ-Steuer an und bei der KFZ-Haftpflicht fällt für`s 1. Fahrzeug die volle Prämie und für`s 2. Fahrzeug 60% der Prämie an. Im Gegenzug darf man anstatt von 2 Fahrzeugen immer nur 1 nutzen. Mein persönlicher Eindruck ist, dass dies nur Augenwischerei ist und haarscharf an der Realität eines normal denkenden und normal lebenden Bürgers vorbei geht. Anscheinend tickt das normale Leben anders als es sich die Politiker und Versicherungsgesellschaften so vorstellen. Ich würde es begrüßen wenn Sie den Autofahrern in einer Pressekampagne (z.B. in Autozeitschriften und ADAC-Zeitschrift) diesen "großen Wurf" bzgl. der Wechselkennzeichen vorteilhaft erklären könnten. Denn jeder Autofahrer ist auch ein potentieller Wähler bei den nächsten Bundestags- und Landtagswahlen,

Portrait von Peter Ramsauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mehrmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Wechselkennzeichen.

Mit der Einführung von Wechselkennzeichen haben wir auf die Forderungen der Fahrzeughalterinnen und -halter, die mehrere Fahrzeuge besitzen, aber jeweils nur eins nutzen, reagiert. Entsprechend dem österreichischen Modell wurde in Deutschland die straßenverkehrsrechtliche Grundlage geschaffen. Finanzielle Vorteile entstehen dadurch, dass das Wechselkennzeichen zur gleichen Zeit an nur einem von zwei Fahrzeugen geführt werden darf, und dieses als ein Kriterium bei der Bemessung der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden kann. Entsprechende Angebote der Versicherer sind vorhanden.

Mit den Regelungen zum Wechselkennzeichen stellen wir die Möglichkeit bereit. Ob die jeweilige Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter davon Gebrauch macht, obliegt seiner Entscheidung.
Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer liegen die Kompetenzen beim Bundesministerium der Finanzen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Elektrofahrzeuge schon derzeit zeitweilig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU