Frage an Peter Ramsauer von Johannes S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
auch wenn Sie mir als Mitglied der CSU politisch fernstehen, frage ich mich, was Sie im Bereich der Schaffung neuer, erschwinglicher Wohnräume gedenken zu tun, besonders was sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen betreffend. Ich selbst bin Student und fühle mich mehr als nur benachteiligt. Ein weiteres Ärgernis ist die GEZ, die pro Quartal über 50€ fordert. Ich erhalte keine Förderung via BAföG; allerding wird derselbe Betrag von meinen Eltern gedeckt. Dennoch bin ich verpflichtet, den GEZ-Beitrag zu entrichten. Daher habe ich meinen Fernseher verbannt, was ohnehin kein Fehler sein kann. Dennoch frage ich Sie, warum ein Student X, dessen Grundeinkommen nach BAföG von den Eltern gedeckt wird, die Rundfunkgebühr entrichten muss, während einem Studenten Y, dem staatlicher Zuschuss nach BAföG zuteil wird, eine Befreiung gestattet wird. Der Betrag der auf dem Konto von Student X und Y landet ist dennoch jeden Monat der gleiche (!). Student X wird benachteiligt, indem er keine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen kann. Ohnehin ist der neue Rundfunkgebührenbeitrag, der ab 2013 gilt, benachteiligend für sozial schwächere Gruppen. Ich habe absolut nichts dagegen, etwas zur Finanzierung des öffentlich-rechtichen Rundfunks beizutragen, aber dennoch sollte dieser Beitrag mit sozialem Augenmaß angewandt werden. Bis eine sozial verträgliche Variation gefunden wird, kann mir die GEZ mal an die Füße fassen, der Fernseher ist passé!
Sehr geehrter Herr Schade,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Schaffung neuer, erschwinglicher Wohnräume hinterfragen.
Ich gebe Ihnen Recht, es gibt Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Gründe können zum einen darin liegen, dass das Haushaltseinkommen zu niedrig ist, um die Miete einer am Markt angebotenen Wohnung zu bezahlen, aber auch darin, dass bestimmte Gründe die Akzeptanz bei den Vermietern erschweren, oder dass geeigneter Wohnraum der erforderlichen Größe und Ausstattung nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. So haben es etwa kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und behinderte Menschen häufig schwer, eine ihren Bedürfnissen angemessene Wohnung zu finden.
Die Unterstützung dieser Haushalte bei der Wohnraumversorgung ist Aufgabe des Sozialstaates. Seine wesentlichen Ansatzpunkte sind die Gewährung von Wohngeld zur Stärkung der Mietzahlungsfähigkeit und die soziale Wohnraumförderung.
Die Zuständigkeit für die Soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Den Ländern obliegt künftig das Recht zur Gesetzgebung in diesem Bereich und zur Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung. Anstelle von Bundesfinanzhilfen erhalten sie hierfür zunächst bis einschließlich 2013 vom Bund eine Kompensation in Höhe von 518,2 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag entspricht mehr als dem Doppelten der Finanzhilfen, die die Länder nach der geltenden Finanzplanung in den nächsten Jahren erhalten hätten. Die Länder haben also nach der Übertragung der sozialen Wohnraumförderung eine sichere Finanzierungsperspektive für die künftige Aufgabenwahrnehmung in eigener Verantwortung.
Sie teilen mir auch Ihren Unmut über die Änderung der Rundfunkgebühren mit. Die Grundlage für den Einzug von Rundfunkgebühren ist der von den 16 Bundesländern abgeschlossenen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Dieser regelt in § 6 die Gebührenbefreiung natürlicher Personen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer