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Peter Ramsauer
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Frage von Ralf E. •

Frage an Peter Ramsauer von Ralf E. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Ramsauer,

ich befragte Sie bereits am 18.03. und 12.04. zum Thema Radverkehr. Hierzu folgendes. Nicht nur ich werde sichere Radwege entlang von Bundesstraßen gerne und bevorzugt benutzen. Die Frage ist nur, was ist "sicher" und wer erstellt den Nachweis? Bislang ist mir noch kein einziger (!) einwandfreier Radweg bekannt, der sich auch mit zügigem Tempo befahren lässt. Das ist schlichtweg system- und in Kreuzungsbereichen prinzipbedingt.

Heute fuhr ich mit meiner Familie (zwei kleinere Kinder) fast nur Radwege in gemütlichem Tempo. Auf gerade mal 15 km erfuhren wir Kampfhundeattacken (unangeleint und uneinsichtige Hundeführer (meine Frau und ich wären fast gestürzt) sowie mehrere Geisterradler. Bei den Geisterradlern kam es zum Sturz, weil just in dem Moment ihres Auftretens der ohnehin schlechte Belag einen deutlichen, scharfkantigen Absatz eines Kanaldeckels meine Tochter derart verunsicherte, dass sie einen Fahrfehler beging. Die beiden älteren Herren fuhren ohne anzuhalten weiter obwohl sie ziemlich viel vom Radweg benötigten. Weiter unten der nächste Geisterradler.

Aus diesen Gründen fahre ich mit meinem "sportlichen" Tempo mit meinem 8 kg-Rad mit Tempo 30 (vgl. 40-Tonner mit 50 innerorts) auf der *nachweislich sichereren* Fahrbahn! Die Zustände auf Radwegen lassen das Unzumutbarkeitsprinzip zur Anwendung bringen! Außerdem ist klar, dass ich längere Strecken (ich fahre meist 28 km zur Arbeit) nicht im "Radwegetempo" bewältigen kann, weil ich mit sportlichen Tempi v.a. innerorts darauf nichts verloren habe! Überleben würde ich es evtl. auch nicht.

Radwege dienen m.M. nach zur "freien Fahrt" für Kfz-Fahrer, die rechtswidrige Anordnungen von Benutzungspflichten tun ihr übriges dazu.

Obwohl ich Verkehrsregeln sicher mehr beachte als die meisten Rad- und Autofahrer, werde ich jetzt für Sie zum Radrambo? Sie sind der Chef, Sie sind verantwortlich! Wie lange wollen Sie dem Unsinn gefährliche "Radwege" mit Benutzungspflicht noch zusehen?

Mfg!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail zum Thema Radverkehr. Ich möchte Sie wie bereits in meiner vorherigen Antwort darauf hinweisen, dass die Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen außer Orts nur dann erfolgt, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist. Dies ist in aller Regel der Fall, wenn die Gefährdung auf der Fahrbahn fahrender Radfahrer aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeiten und ein hohes Verkehrsaufkommen, eine Entflechtung der beiden Verkehrsarten erforderlich macht.

Die Planung und der Bau von Radverkehrsanlagen erfolgen auf der Grundlage technischer Regelwerke, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet werden. So enthalten diese Regelwerke auch Hinweise zur Zweckmäßigkeit von Radverkehrsanlagen: Beispielsweise sind in den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Querschnitt (RAS-Q) Einsatzgrenzen enthalten, wann unter Berücksichtigung des Radfahrer- und des Kfz-Verkehrsaufkommens aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anlage von Geh- und RAdwegen sinnvoll ist.
Die Anwendung dieser Regelwerke liegt in der Verantwortung der zuständigen Straßenbaulastträger.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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