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Peter Ramsauer
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Peter Ramsauer von Friedrich S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

Die Bahn wird in Zukunft 18% der Projektkosten für ihre Planungen erhalten.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/ramsauer-mehr-geld-bahn-planer-2339917.html

Pro Mrd. EUR Projektkosten werden 180 Mio EUR Steuermittel für die Planung ausgegeben.

Ihre Begründung: Die Bahn ".. erhält künftig mehr Geld für ihre Planungsleistungen. Das ist wichtig für die Qualität des Gesamtprojekts. Eine frühzeitige, gute und sorgfältige Planung trägt dazu bei, Probleme während der Bauzeit zu minimieren und Termine und Kosten einzuhalten.“

Das ist ein deutliches Eingeständnis von Planungsproblemen. Tatsächlich kosten Bahnprojekte im Durchschnitt 45% mehr als geplant.

http://www.fr-online.de/mobilitaet/fehlplanung-der-deutschen-bahn-schoenrechnen-mit-system,1473636,2679164.html

Hier meine Fragen dazu:

1) Vermutlich berechnen sich die 18% Planungskosten auf Basis der gesamten Projektkosten. Also auch der Zusatzkosten aufgrund von z.B. Fehlplanungen. Ist das richtig, oder werden die Planungskosten ausschließlich auf der Basis der vorab kalkulierten Kosten bezahlt?

2) Sie schreiben: "Seit der ...Bahnreform handelt es sich bei der DB AG um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen ..."
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37884--f296962.html

Welchen Anreiz gibt es für die DB, die Termine und Kosten einzuhalten? Schlechte Planung ist unter diesen Umständen sehr attraktiv: Sämtliche Mehrkosten erhöhen die Einkünfte aus der Planungskostenpauschale.

3) Wer kontrolliert den Einsatz der für die Planung bereitgestellten Mittel und mit welchen Mitteln wird kontrolliert?

4) Wie wird der hohe Planungskostenanteil durch die Bahn gerechtfertigt? Üblich sind bei anderen Großprojekten Anteile von 8-12%.

5) Wer hat das im Artikel genannte "unabhängige Gutachten" erstellt, und wie kann man dieses Gutachten einsehen?

Herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen,

Friedrich Schuster

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Planungskonstenfinanzierung.

Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) erhalten prozentual Planungskosten (Plako) auf die zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen der Realisierung von Bedarfsplanmaßnahmen. Die bisherige Höhe der Plako wurde mit Hilfe eines vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragten Gutachtens überprüft. Dabei wurden auch praktikable Alternativen zur besseren Zielerreichung für den Bund untersucht.

Die Neuregelung der Planungskostenvergütung für Neu- und Ausbauprojekte wurde erforderlich, nachdem 2009 für das bestehende Netz mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) eine neue Finanzierungsgrundlage geschaffen wurde. Die bis dahin geltende Planungspauschale basierte auf einer Mischkalkulation über alle Vorhaben. Für den naturgemäß planungsaufwändigeren Aus- und Neubau wurde nun mit Hilfe eines unabhängigen Gutachtens eine angemessene Pauschale ermittelt. Gleichzeitig sollten - wie im Koalitionsvertrag 2009 definiert - die Rechte des Bundes bei Initiierung und Umsetzung von Eisenbahninfrastrukturprojekten gestärkt werden.

Mit dem Gutachten zur Planungskostenpauschale wurde eine angemessene Pauschale ermittelt. Der vom Bund beauftragte unabhängige Gutachter (Dornier Consulting GmbH und TU Dresden) hat eine Längsschnittanalyse eines qualifizierten Projektportfolios durchgeführt, die je zur Hälfte Daten der Vergangenheit und Planungsdaten berücksichtigt. Aufgrund der dem Gutachten zugrundeliegenden sensiblen Geschäftsdaten der DB AG ist eine Veröffentlichung des gesamten Gutachtens leider nicht möglich. Eine Fassung für die interessierte Öffentlichkeit ist in Planung und wird vsl. im Herbst dieses Jahres vorliegen. Sobald diese vorliegt, kann diese beim BMVBS angefordert werden.

Im Mai 2012 konnte auf der Basis des Gutachtens eine Einigung zur Neuregelung der Planungskostenfinanzierung für den Neu- und Ausbau von Bundesschienenwegen erzielt werden. Neben einer Erhöhung der derzeitigen Pauschale von 16 auf 18 Prozent sieht das neue Modell vor, die Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen 1 und 2 HOAI) ausgewählter Vorhaben getrennt von den späteren Leistungsphasen auf Basis einer Ist-Kosten-Abrechnung im Rahmen einer jährlich zwischen DB AG und BMVBS zu vereinbarenden Sammelvereinbarung zu vergüten. Wird das Projekt realisiert, werden zum Zeitpunkt des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung von dem Gesamtplanungskostenbudget des Projektes (18% bezogen auf die zuwendungsfähigen Baukosten) die vorher ausgereichten Planungskosten gemäß Finanzierungsvereinbarung abgezogen und hieraus eine entsprechend verringerte Planungskostenquote für das Projekt ermittelt. Durch die Anwendung der abgesenkten Planungskostenquote über die gesamte Laufzeit der Projektrealisierung wird ein Anreiz für die DB AG geschaffen, eventuelle Kostenerhöhungen als auch die vorausgezahlten Planungskosten zu begrenzen.

Sinn der pauschalen Regelung ist vor allem ein effektives, unbürokratisches Verfahren. Eine inhaltliche Verwendungsprüfung der Planungsmittel ist insofern nicht vorgesehen. Im Rahmen der Antrags- und Verwendungsprüfung prüft das Eisenbahn-Bundesamt die Verwendung der vom Bund bereit gestellten Baukosten. Reduzierte Bewilligungen und Rückforderungen in diesem Bereich reduzieren automatisch auch die geleisteten Planungskosten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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