Frage an Peter Ramsauer von Michael W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
ihre Entscheidung das Punktesystem zu Ändern kann ich nicht ganz nachvollziehen, zumal dies wieder unmengen von Steuergeldern verschlingt und es dinge gibt die nicht nur aus meiner Sicht wichtiger wären! Da wäre an erster und wichtigster Stelle die Einführung von Tagfahrlicht!!!! Ich bin Berufskraftfahrer und erlebe es jeden Tag dass Autofahrer andere Autofahrer einfach zu spät erkennen und es immer wieder zu brenzlichen Situationen kommt, z.B. bei Überhohlvorgängen und auch ich habe immer wieder damit zu kämpfen entgegenkommende Fahrzeuge Frühzeitig zu erkennen wenn diese z.B. aus dunklen Walstücken kommen und ich mit meinem Lkw mit Überbreite (Baggertransport) dort lang muß. Desweiteren kann man die Fahrzeuge auch in der Früh- und Abenddämmerung besser erkennen, auch von hinten, wobei wir gleich beim nächsten punkt wären! Einige Kfz- Hersteller haben ja schon werksseitig Tagfahrlicht aber leider nur an der Fahrzeugfront und von hinten sind sie dunkel wie ein Bärenar....(entschuldigung, aber es stimmt) in anderen Länder ist seit Jahren "Licht am Tag" vorgeschrieben und es funktioniert bestens, und das Gegenargument dabei würde zuviel Energie verbraucht, zieht, denke ich, bei der heutigen LED-Technik nicht mehr! Ich würde gerne ihre Sicht dazu erfahren, da ich mitlerweile viele Entscheidungen der Regierungspolitik nicht mehr Verstehen kann, die schon lange ncht mehr für uns, die Wähler, sondern nur noch für sich oder den leichtern Weg regiert( Beispiele hierfür würden zuweit führen und den Rahmen sprengen)
mit freundlichen Grüßen, Michael Weichenrieder
Sehr geehrter Herr Weichenrieder,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich zum Thema Tagfahrlicht und Lichtpflicht äußern.
Ich verstehe Ihren Unmut über die beschriebenen Verkehrssituationen, möchte Sie aber auf die Straßenverkehrs-Ordnung hinweisen: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen" (§ 17 Abs. 1 StVO). Damit ist bereits heute geregelt, egal in welcher Jahreszeit, dass "wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" auch am Tage das Abblendlicht eingeschaltet werden muss. Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es somit eindeutige Festlegungen, die für alle Kraftfahrzeugführer gelten. Aber wie wir alle wissen ist jede Regelung nur so gut, wie auch eine ausreichende Kontrolldichte dahinter steht. Die Durchsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung - im Wege von Überwachungsmaßnahmen und Ahndung von Zuwiderhandlungen - ist ausschließlich Ländersache, die ihre Kontrollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen bereits verschärft haben.
Sehr geehrter Herr Weichenrieder,
Sie sprechen auch das Thema Tagfahrleuchten an. Die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Tagfahrleuchten wurde international abgestimmt. Ein entsprechender Vorschlag wurde bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) beraten und angenommen. Die Änderungsserie 04 der UNECE Regelung Nr. 48 "Anbau der Beleuchtungseinrichtungen" ist am 7. August 2008 in Kraft getreten. Darin ist die Ausrüstung bei neuen Fahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten nach bestimmten Übergangsfristen aufgenommen worden. Diese Regelung wurde von der EU übernommen und somit müssen im Rahmen der Erteilung von EU-Gesamttypgenehmigungen von neuen Fahrzeugtypen ab den nachstehend genannten Terminen die unter der jeweiligen Genehmigung gefertigten Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Die Ausrüstung mit Tagfahrleuchten ist - für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, Fahrzeuge der Kategorien M1 und N1, 30 Monate nach Inkrafttreten (7. Februar 2011) - für schwere Lkw und Busse, Fahrzeuge der Kategorien M2, M3, N2 und N3, 48 Monate nach Inkrafttreten (7. August 2012) die Voraussetzung für die Erteilung einer neuen Typgenehmigung.
Ich möchte auf das von Ihnen angesprochene Problem der fehlenden Rückbeleuchtung beim Tagfahrlicht eingehen. Vorschriften zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen werden nicht mehr national erlassen, sondern international, wobei die Europäische Kommission die Regelungen, die beim Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) verabschiedet wurden, übernimmt. Die WP.29 gehört zur Wirtschaftskommission für Europa (ECE) der Vereinten Nationen (UN).
Deutschland hat sich für eine Anpassung der ECE-Regelung Nr. 48 „Anbau der Beleuchtungseinrichtungen" eingesetzt. Die WP.29 verabschiedete im Juni 2010 die verpflichtende Ausrüstung mit einem „Dämmerungsschalter" nach Übergangsfristen. Ab 30.07.2016 gilt dies für neue Typen von Pkw und Lieferwagen und ab 30.01.2018 für Busse und schwere Lkw. Dadurch wird bei Dämmerung oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, rechtzeitig das Abblendlicht einschließlich Rückleuchten, hinterer Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungsleuchten automatisch eingeschaltet.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer