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Peter Ramsauer
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Frage von Bernd Z. •

Frage an Peter Ramsauer von Bernd Z. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Hr. Ramsauer,

am 02.04.12 war in der Presse zu lesen, dass Sie bzw. Ihr Ministerium eine Überprüfung der Grenzwerte für Fluglärm vornehmen werden. Angesichts der Ergebnisse medizinischer Forschung der letzten Jahre und der zunehmenden Gesundheitsbelastung weiter Teile der Bevölkerung durch Fluglärm ist dies zweifellos auch eine drängende Aufgabe.

Daher meine Frage: Sind die diesbezüglichen Arbeiten bereits im Gange und wann ist mit einem Ergebnis der Überprüfung zu rechnen? Wann ist in Folge der Festlegung neuer Grenzwerte mit einer Überarbeitung des Fluglärmgesetzes zu rechen und wann könnte dieses in Kraft treten?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zopf

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CSU

Sehr geehrter Herr Zopf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Überprüfung der Grenzwerte für Fluglärm. Für mich hat der Schutz der Bürgerrinnen und Bürger vor Fluglärm einen hohen Stellenwert. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Diskussion erforderlich, wie viel Lärmschutz aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig und welche Belastung durch Fluglärm verantwortbar ist. Es sind viele Einzelmaßnahmen, die dazu beitragen, den für uns alle unverzichtbaren Luftverkehr für alle erträglicher zu machen.

Zur Verschärfung der Lärmzulassungsstandards für neue Luftfahrzeuge möchte ich Sie über Folgendes informieren: Zum 1. Januar 2006 sind die derzeit gültigen Grenzwerte für neue Luftfahrzeuge von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Kraft gesetzt worden. Diese so genannten Kapitel 4 Grenzwerte, die kumuliert (Summe der Lärmreduzierung an drei Messpunkten) eine Verschärfung von 10 EPNdB (Effective Perceived Noise Level) vorgeben, sollen weiter verschärft werden. Das Umweltkomitee der ICAO untersucht derzeit mit Unterstützung Deutschlands verschiedene Optionen zur Verschärfung. Die niedrigste Option, die derzeit untersucht wird, ist Kapitel 4 - 3 EPNdB, die höchste Kapitel 4 - 11 EPNdB. Das Umweltkomitee der ICAO wird in seiner Sitzung im Februar 2013 entscheiden, ob bzw. welche Verschärfung 2020 in Kraft tritt. International ist die Verschärfung der Lärmzulassungsstandards nicht unumstritten. Viele Staaten außerhalb Europas sehen hierfür kein Erfordernis.

Sehr geehrter Herr Zopf,

die Lärmschutzanforderungen an Flughäfen sind im Fluglärmgesetz, welches 2007 novelliert wurde, geregelt. Die Novelle des Fluglärmgesetzes hat die Lärmgrenzwerte zur Begrenzung der Lärmschutzbereiche um bis zu 15 dB(A) abgesenkt sowie eine Nachtschutzzone und eine Außenwohnbereichsentschädigung beim Aus- oder Neubau eines Flughafens eingeführt, wobei die Verordnung zur Außenwohnbereichsentschädigung derzeit noch in der Ressortabstimmung ist. Auf dieser Grundlage besteht jetzt Planungssicherheit für Flughäfen und ihr Umfeld, und auch der passive Schallschutz für die Flughafenanwohner wird hiermit deutlich verbessert. Dieser passive Schallschutz muss sowohl bei Bestandsflughäfen als auch beim Neu oder Ausbau eines Flughafens vom Flughafenbetreiber finanziert werden. Die Federführung für das Fluglärmgesetz liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Gesetz legt in § 2 Absatz 3 fest, dass die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der Grenzwerte zur Festsetzung der Lärmschutzzonen erstattet. Hierbei wird sowohl der Stand der Lärmwirkungsforschung als auch der Luftfahrttechnik Berücksichtigung finden. Es ist nicht davon auszugehen, dass es in naher Zukunft zu einer Änderung des Fluglärmgesetzes kommt, da zum einen noch nicht für alle Flughäfen die Lärmschutzzonen festgelegt sind und zum andern auch die letzte noch fehlende Verordnung nicht erlassen ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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